ED 04/21 Dauerbrenner Flüssiggas (S.10-13)

Schröder & Klaus GmbH + Co KG

Unterlassungserklärung vom 28. März 2006

Hiermit verpflichten wir uns, ... es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen und an den Bund der Energieverbraucher e. V. zu zahlenden Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR (in Worten: fünftausendeins Euro) zu unterlassen,

1.

zukünftig mit Verbrauchern Nutzungsverträge abzuschließen, in denen wir eine Preisanpassungsklausel mit folgendem Wortlaut vorgeben:

Sollte sich während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrages die Lohn- und Materialkosten erhöhen, kann das Versorgungsunternehmen die Wartungspauschale entsprechend verändern.

sowie

2.

zukünftig bei Verbrauchern, mit denen wir einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, uns bei einer Preisanpassung auf § 4, vorletzter Abschnitt mit dem vorbezeichneten Wortlaut zu berufen.

3.

Darüber hinaus verpflichten wir uns, die dem Bund der Energieverbraucher e. V. für dieses Abmahnverfahren entstandenen Kosten gemäß der in der Anlage beigefügten Kostenrechnung der Rechtsanwälte Rentzmann und Brenken, Am Haseufer 4, 49610 Quakenbrück, zu erstatten.

letzte Änderung: 06.04.2009