Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 26. Januar 2009

Az: 111 C 8595/07

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Das Versäumnisurteil gegen MITGAS ist ohne Begründung ergangen, aber es enthält im Tenor einen außergewöhnlichen Feststellungsantrag ! Danach gelten rückwirkend seit 07.05.2003 die damals vereinbarten Erdgaspreise ungebrenzt fort ! Alle (!) Erhöhungen sind unwirksam !

In der Rückfordungsklage eines Gaskunden sind nicht primär die Billigkeit der Gaspreise angegriffen worden, sondern das Fehlen einer wirksamen Erhöhungsklausel unter Berufung auf das Urteil des BGH v. 17.12.2008 Az: VIII ZR 274/06.

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