Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. Oktober  2009

Az. 301 O 32/05

Das Landgericht Hamburg hat am 27. Oktober 2009 der Sammelklage von 52 Gas-Kunden des Versorgers E.on Hanse stattgegeben (Urteil vom 27.10.2009 - Az. 301 O 32/05). Die Klage wurde im April 2005 als erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland eingereicht. Das Gericht hält die Preisänderungsklausel für unwirksam und damit alle darauf gegründeten Preiserhöhungen seit September 2004. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Die Verbraucherzentrale Hamburg werten dieses Urteil als einen Sieg für alle Gas-Kunden in Deutschland. Die Zahlungsverweigerer brauchen nichts nachzuzahlen. Die Vorbehaltszahler können nach Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils Erstattung verlangen. Und für alle Gas-Kunden gilt: Mit solchen Preisänderungsklauseln kann kein Versorger jemals wieder die Preise erhöhen.

Dieser Erfolg war nur möglich durch den langen Atem der Kläger und durch die Unterstützung vieler Verbraucher, die als Zahlungsverweigerer bei der Stange geblieben sind. Viele Verbraucher haben anderen mit Rat und Tat bei der Überprüfung der Abrechnungen und der Formulierung von Briefen geholfen. Besonders zu erwähnen ist hier die engagierte Arbeit der Landesgruppe Hamburg des Bundes der Energieverbraucher. Nicht zuletzt ist der Erfolg nur möglich geworden durch zahlreiche Spender. E.on Hanse hat Berufung angekündigt.

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