Urteil des Landgerichts Bonn vom 29. April 2010

Az. 7 O 20/10

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die 7. Zivilkammer des LG Bonn hat einen Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers von 3.900 Euro gegen die Regionalgas Euskirchen wegen grundlos angehobener Preise anerkannt. Selbst wenn der Kläger der Erhöhung nicht widersprochen hätte, käme einer widerspruchlosen Zahlung kein Erklärungsgehalt zu.

Das LG hat hier erstinstanzlich entschieden. Auch Forderungen aus Lieferung in 2005 können zurückgeklagt werden, weil die Rechnungsstellung erst 2006 erfolgte und die Verjährung erst am 31.12.2006 zu laufen begann.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts war noch am 22.01.2010 (Beschluss vom 22.1.2010, Az 1 O 226/09) dezidiert anderer Ansicht.

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