Beschluss des Landgerichts Hof vom 21. April 2010

Az. 22 S 7/10

In dem Beschluss des Landgerichts Hof geht es um eine Duldungsklage, wonach die Gasversorgung Frankenwald erreichen wollte, dass die Beklagten den Ausbau des Gaszählers dulden.

Das Gericht hat der GFW die Kosten auferlegt. Weiterhin erklärt das Gericht, dass die Kündigung des Vertrags und die gänzliche Einstellung der Versorgung nicht zulässig war, da die Beklagten aufgrund der Billigkeitseinrede keine vollständige Zahlung leisten mussten.

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