Versäumnis-Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010

Az. 16 O 108/09 Kart

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Zahlungsklage der GASAG wurde abgewiesen. Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entscheidet, dass der beklagten Kundin - die im Wege der Widerklage die Rückzahlung des überzahlten Betrages forderte - einen Rückzahlungsanspruch zusteht.

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