Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen e.V. vom 19. November 2007
Großartiger Erfolg für Gaskunden: swb verliert vor dem Bremer Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht Bremen hat jetzt mit Urteil vom 16.11.2007 (Az.: 5 U 42/06) das Urteil des Landgerichts bestätigt. Damit sind die Preiserhöhungen der swb zwischen dem 01.10.2004 und dem 30.09.2006 hinfällig, weil sie ohne vertragliche Grundlage vorgenommen worden sind.
Die Verbraucherzentrale Bremen hatte im Mai 2005 eine Sammelklage initiiert, um die Gaspreiserhöhungen der swb überprüfen zu lassen. Bereits im Mai 2006 hat das Landgericht Bremen die Preisänderungsklauseln der swb wegen Intransparenz für ungültig erklärt.
Das Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober hervorgehoben, daß die wirtschaftlichen Konsequenzen des Wegfalls der Klausel beabsichtigt sind. Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, die swb für die Verwendung einer intransparenten Klausel auch noch zu belohnen. Zudem hatte sich die swb während des Verfahren vehement geweigert hat, die Kalkulation offen zu legen.
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Bölling hob anlässlich der Urteilsverkündung diesen Gedanken noch einmal hervor und betonte, dass das Urteil keine besondere Härte darstelle, weil die swb unter Umständen andere Möglichkeiten gehabt hätte, Preiserhöhungen zu vermeiden. Das Gericht konnte auch keine eigene wirksame Klausel aufstellen, weil ihm dazu schlicht die Zahlen der swb fehlten.
Das Urteil ist ein ungeheurer Erfolg für den Verbraucherschutz. Es hat bundesweite Bedeutung, da die meisten Energieversorger ähnliche unwirksame Klauseln verwenden.
Das Urteil wird zunächst nicht rechtskräftig, weil die swb in die Revision geht. Damit wird die Bremer Sammelklage vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
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