Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 07. Juni 2011

Az: VIII ZR 333/10

Der Senat weist die Revision der Energieversorgung Dormagen gegen das Berufungs-Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.11.2010 - Az: 22 S 147/10 zurück.

Für die Zulassung der Revision liegen die Voraussetzungen nicht vor und die Revision hat keine Aussicht auf Erfolg.

Geklagt hatte eine Gaskundin auf Rückforderung zuviel gezahlter Entgelte. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Sondervertrag fehlt es der evd an einen wirksamen Preisänderungsrecht.

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