Urteil des Amtsgerichts Freising vom 01. Dezember 2016
Az: 1 C 625/16
Der Insolvenzverwalter von Flexstrom hat die angeblichen Forderungen im Laufe des Verfahrens an ein Inkasso-Büro abgetreten. Die Klage des Inkassobüros wird vom Amtsgericht Freising abgewiesen. Der Klägerin ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass die von ihr behauptete, im Wege der Abtretung übergegangene, Forderung gegen den Beklagten besteht.
Mit der Klage wurde ein Teilbetrag der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters eingefordert. Dieser Schlussrechnung liegt ein Tarif zugrunde, welche die Parteien nicht vereinbart haben. Ein Recht zur Preisanpassung ist aus den AGB nicht ersichtlich.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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