Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 20. Oktober 2016
Az: I-20 U 37/16
Klage der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die ExtraEnergie GmbH ist erfolgreich. Die Berufung der ExtraEnergie wird abgewiesen.
Das OLG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung, dass Preiserhöhungsankündigungen, welche inmitten einer seitenlangen allgemein gehaltenen E-Mail enthalten, nicht transparent sind und nicht den Anforderungen des § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG genügen.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Download Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20. Oktober 2016 - Az. I-20 U 37/16