Urteil des Amtsgerichts Worms vom 07. September 2017

Az: 9 C 81/17

Der Insolvenzverwalter von Flexstrom hat die angeblichen Forderungen gegen einen Kunden an ein Inkasso-Büro abgetreten. Die Klägerin war nach der Rechtslage verpflichtet, die Aktivlegitimation nachzuweisen. Diesen Nachweis hat sie nicht einmal versucht, zu erbringen.

Die Klage des Inkassobüros wird vom Amtsgericht Worms abgewiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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