Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10. Oktober 2017

Az: 233 C 238/17

Der Insolvenzverwalter von Flexstrom hat die angeblichen Forderungen gegen einen Kunden an ein Inkasso-Büro abgetreten. Das AG Charlottenburg weist die Klage wegen Verjährung der Forderung ab.

Der beklagte Kunde hatte mit Flexstrom einen Stromliefervertrag mit einem Paketpreis vereinbart, welcher auch eine Vorauszahlung des Jahresbeitrages vorsah. Aus diesem Grund war die Forderung bereits mit Aufforderung zur Zahlung des Paketpreises fällig und entsprechend ist dieser Zeitpunkt auch maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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