Urteil des Landgerichts Bremen vom 02. September 2016

Az: 3 O 1712/11

Das Landgericht Bremen weist die Klage der Stadtwerke Delmenhorst GmbH gegen einen preiswidersprechenden Gaskunden ab, da die Stadtwerke ihrer „Darlegungslast hinsichtlich sämtlicher Preiserhöhungen nicht im Ansatz nachgekommen“ sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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