Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 21. Juni 2018
Az: 4 C 1/18
Die Zahlungsklage der Stadtwerke Lingen GmbH gegen einen grundversorgten Gaskunden wird dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Gaskunde hat den Preisänderungen seit 2005 widersprochen und die Zahlungen gekürzt.
Die Stadtwerke Lingen befinden sich in mehrheitlich öffentlichem Eigentum und haben die streitgegenständlichen Gaspreisänderungen nicht durch direkte Anschreiben an den Kunden, sondern durch Veröffentlichungen in der Presse bekanntgegeben.
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