Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 10. September 2018

Az: 9 O 3069/14

Die Rückforderungsklage eines grundversorgten Gaskunden gegen die Stadtwerke Delmenhorst GmbH war erfolgreich. Die streitgegenständlichen Gaspreiserhöhungen sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, da sie gegen die Gas-Richtlinie (2003/55/EG bzw. 2009/73/EG) verstoßen.

"... Da die Beklagte unstreitig im Alleineigentum der Stadt Delmenhorst und damit zu 100 % unter staatlicher Aufsicht steht, kann sich der Kläger gegenüber der Beklagten grundsätzlich auf die mangelnde Umsetzung der Gas-Richtlinie 2003 in nationales Recht berufen. ..."

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH haben die jeweiligen Gaspreisänderungen im einzelnen nicht hinreichend dargelegt und in geeigneter Form unter Beweis gestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung ist angekündigt.

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