ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Düsseldorfer Enquetebericht abgeschlossen Der Kommission ist es nicht gelungen, zu einer einheitlichen Bewertung und einvernehmlichen Empfehlungen zu kommen.

Düsseldorfer Enquetebericht abgeschlossen

(23. April 2008) Die Enquetekommission "Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW" hat auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse ihrer Arbeit vorgestellt. Der Landtag NRW ist das erste Parlament, das eine Enquetekommission zu diesem Thema eingesetzt hat.

Der Kommission ist es nicht gelungen, zu einer einheitlichen Bewertung und einvernehmlichen Empfehlungen zu kommen. Der Bericht gliedert sich daher in einen Abschlussbericht der Mehrheit von CDU und FDP sowie in ein Sondervotum, welches von SPD und GRÜNEN verfasst worden ist. Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Obleuten der Fraktionen, Christian Weisbrich (CDU-Fraktion) und Dietmar Brockes (FDP-Fraktion) auf der einen und Uwe Leuchtenberg (SPD-Fraktion) und Reiner Priggen (Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN) auf der anderen Seite werden zum Beispiel in der Rolle des Staates sowie in der Einschätzung über die weitere Entwicklung der Energievorräte deutlich. Während CDU und FDP dem Markt innerhalb von staatlichen Rahmendaten zutrauen, vernünftige Lösungen zu finden, und die Erdölvorräte noch lange nicht erschöpft sehen, setzen sich SPD und GRÜNE für ein energisches Eingreifen des Staates ein. Der Markt alleine finde keine Antworten auf die Herausforderungen, die steigende Energiepreise auslösen könnten. Der Höhepunkt der weltweiten Ölförderung müsse in etwa zehn Jahren erwartet werden. Alle vier Obleute präsentierten unfangreiche Handlungsempfehlungen.

Der Abschlussbericht und die Gutachten und auch das Protokoll einer Anhörung mit den Stellungnahmen der Experten sind im Internet abrufbar.

Der Landtag wird den Bericht der Enquetekommission in seiner Plenarsitzung am 14. Mai 2008 diskutieren.

Auszug aus dem Sondervotum:

Wir, die Abgeordneten Dipl. Ing. Reiner Priggen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Vorsitzender der Enquetekommission), Uwe Leuchtenberg, Andre Stinka, Bodo Wißen (SPD-Fraktion) sowie die von der Präsidentin des Landtags ernannten Sachverständigen Dr.-Ing. Dieter Attig (Stadtwerke Saarbrücken), Dr.-Ing. Manfred Fischedick (Wuppertal Institut) und Michaela Hofmann (Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln) fassen mit diesem Sondervotum die aus unserer Sicht wichtigsten Analysen und Empfehlungen aus der Arbeit der Enquetekommission zusammen. ...

Hierzu führt der Sozialbericht weiter aus, dass die Haushalte, die dem untersten Fünftel der Einkommensverteilung angehören, im Durchschnitt mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen. Daher verfügen sie über keinerlei Möglichkeit, Ansparungen für notwendige Anschaffungen wie Kühlschrank, Fahrrad oder für unkalkulierbare Wechselfälle des Lebens wie Erkrankung des Partners/der Partnerin oder Arbeitslosigkeit anzusparen.

Auch der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung ist so kaum möglich. Über 2/3 der Einnahmen (71,4 %) werden für den Lebensunterhalt (Wohnen, Ernährung, Kleidung, Gesundheit) ausgegeben.

Dass die Anzahl der verschuldeten Haushalte steigt (2005 mindestens 720.000 Personen in NRW), ist nicht verwunderlich. Reicht doch schon ein unkalkulierbarer Wechselfall des Lebens oder eine Strom- und Heizkostennachzahlung aus, um den gesamten Haushaltsplan ins Wanken zu bringen.

Personen und Haushalte, die Leistungsempfänger und -empfängerinnen nach dem SGB II (umgangssprachlich: Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) sind, sollten ihre Heizkosten in angemessener Höhe erstattet bekommen. Die Stromkosten sind anteilig im Regelsatz enthalten.

Die praktische Umsetzung in den Kommunen und Kreisen vor Ort zeigt jedoch, dass durch Verordnungen und "machbare Illegalität" die Übernahme von Heizkosten häufig nicht in der angemessenen Höhe erfolgt.

Laut Aussage des Präsidenten des Landessozialgerichtes NRW, Jürgen Brand, seien häufig Klagen zur Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizungskosten anhängig und Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen gingen bei der Bewertung der Fälle zu schematisch vor.

Darüber hinaus gibt es keinerlei Einigung innerhalb der Kommunen und Kreise wie die Heizkosten zu berechnen sind, so dass sich sehr unterschiedliche Berechnungen ergeben, die für einen normalen Menschen nicht nachzuvollziehen sind.

Bei den Leistungsbeziehern nach SGB II und SGB XII ist davon auszugehen, dass sie die Öl- und Gaspreiserhöhungen, die sich auch auf die Strompreise auswirken, aus dem Regelsatz auffangen müssen. Für Ansparungen, Schulausflüge, Schuhe, Lebensmittel, Gesundheit und für gesellschaftliche Teilhabe bleibt immer weniger übrig.

Empfehlung 20: Haushalte mit geringem Einkommen beraten und unterstützen

Ziel:

Die Steigerung des Wissens um Energieeffizienz und der Einsatz von energiesparenden Geräten ist eine Voraussetzung, um Energiekosten in Transfer- und Grenzhaushalten zu reduzieren. Dazu sind Beratung und Unterstützung von prekären Haushalten erforderlich.

Maßnahme:

Grenz- und Transferhaushalte brauchen Hilfestellungen bei der Anschaffung von energiesparenden Geräten. Die Beratung und Unterstützung von prekären Haushalten zur Steigerung der Energieeffizienz ist derzeit weder selbstverständlich noch im Beratungsangebot der Kosten- und Leistungsträger mitbedacht.

Umsetzungsschritte:

  • Vereinbarungen zwischen Freier Wohlfahrtspflege, Kommunen, Verbraucherzentrale und Energieversorgern, wie die Beratung und Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung einer Statistik von Kunden und Kundinnen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, und den tatsächlichen Sperrungen zu vereinbaren.
  • Ausbildung von Energieberatern und -beraterinnen
  • Projekte in Sozialräumen
  • Unterstützung der Mieterinnen und Mieter bei Mängeln in der Wohnung durch Mieterberatung und Rechtsanwälte
  • Überprüfung des Wohnungsbestandes durch die Kommunen und Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten, die durch schlechte Bausubstanz oder Wohnausstattung zustande kommen
  • Einheitliche Regelung im Land für die Berechnung und Übernahme der Heizungskosten
  • Anreize zur Effizienzsteigerung schaffen
  • Einrichtung einer übergreifenden Arbeitsgruppe (Ministerien für Wirtschaft, Arbeit, Soziales, Städtebau; Kommunen und Freie Wohlfahrtspflege, Mieterbund, Verbraucherzentrale) zur Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der Haushalte mit niedrigem Einkommen

Zum Hintergrund

Die Energiekosten der privaten Haushalte haben sich - auch aufgrund der gestiegenen Gas- und Ölpreise - deutlich erhöht.

Die Ausgaben für Energie pro Haushalt in Deutschland stiegen durchschnittlich von 1.540 € in 1990 um 50 % auf 2.308 € in 2005.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weist in seinen Statistiken für Nordrhein-Westfalen sogar eine Steigerung um 73 % aus, nur für Haushaltsenergie (ohne Treibstoff) um ca. 55 %. Ausgaben für Heizung und Warmwasserbereitung Die Wärmebereitstellung ist einer der beiden großen Kostenblöcke bei den Energiekosten der privaten Haushalte. 90 % des Energiebedarfes in privaten Haushalten entfällt auf Raumheizung und Warmwasserbereitung.

Da in Deutschland rund 80 % der Wohnungen mit Öl oder Gas beheizt werden, bedeutet der massive Anstieg der Energiepreise erhebliche Zusatzkosten bei der Wärmeversorgung.

Allein zwischen 2004 und 2005 stiegen die Brennstoffkosten für Ölheizungen um Werte zwischen 24 bis 27 % und für Gasheizungen um 12 bis 18 %. Das bedeutet statistische Mehrkosten von 270 € pro Jahr und Haushalt in Deutschland. Die drastischen Preissteigerungen des Jahres 2006 sind in diesen Zahlen jedoch noch nicht berücksichtigt.

Dies trifft insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die zudem häufiger in Wohnungen mit ineffizienter Heizung und geringer Wärmedämmung leben.

Laut dem Deutschen Mieterbund betragen die Nebenkosten bei Haushalten mit geringem Einkommen heute bis zu 50 % der gesamten Wohnkosten.

Ausgaben für Mobilität

In den Ausgaben für die Mobilität ist der zweite große Energiekostenblock der privaten Haushalte enthalten. Der durchschnittliche Anteil von Treibstoffkosten am Nettoeinkommen liegt 2006 für private Haushalte in Deutschland bei 2,9 %.

Die Steigerung der Treibstoffpreise in den letzten Jahren ist geringer als die Steigerung der Ölpreise, da ein beträchtlicher Teil des Treibstoffpreises aus Steuern und Abgaben besteht, die nicht von der Ölpreiserhöhung betroffen sind. Effekte aus der Ölpreiserhöhung wirken sich daher nur gedämpft auf den Treibstoffmarkt aus. Die Auswirkungen für die privaten Haushalte unterscheiden sich deutlich je nach dem zur Verfügung stehendem Nettoeinkommen (siehe Sozialbericht NRW 2007).

Es ist davon auszugehen, dass die Haushalte, die Transferleistungen erhalten bzw. über ein Einkommen verfügen, welches geringfügig darüber liegt, in besonderem Maße betroffen sind. Sie bedürfen einer Unterstützung in Form von

  • Anleitung zum Energie sparen in der eigenen Wohnung,
  • Hilfestellungen dem Vermieter/der Vermieterin gegenüber,
  • Anreizen, um Energie zu sparen.

Bei der Entwicklung von Projekten und Anreizen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Zielgruppe um Menschen handelt, die am Existenzminimum leben und von daher mit der Sicherung ihres alltäglichen Überlebens beschäftigt sind. Die Hauptmotivation zur Beschäftigung mit dem Thema Energie und zum Energiesparen ist dort die Verbesserung der eigenen finanziellen Situation.

Die besten Ergebnisse gibt es durch geschulte Personen, die vor Ort eine Beratung vornehmen können.

Ein anderes Problem stellen die Haushaltsgeräte dar, die in der Regel nicht neu angeschafft werden können.

Eine Sozialarbeiterin aus dem Rhein-Erft-Kreis schildert die Situation folgendermaßen:

"Zum einen haben unsere Betreuten in der Regel alte Elektrogeräte, die sehr energieintensiv sind. Für die Neuanschaffung gibt es nur Beihilfen in Form eines Darlehens und das auch nur für die Beschaffung eines Gebrauchtgerätes (z.B. in Bergheim für eine Waschmaschine 155 €), der Transport muss alleine geregelt werden. Zum anderen sind die Wohnungen oft schlecht isoliert oder verfügen nicht in allen Räumen über Zentralheizung (z.B. im Bad), so dass zusätzlich mit Elektroheizlüftern geheizt wird. Generell kann ich dazu sagen, dass die Strompreiserhöhungen die Bezieher und Bezieherinnen von Grundsicherung und ALG II natürlich treffen, da sich bei einem Einkommen von 347 € monatlich jeder fehlende € bemerkbar macht."

Auch hieran wird deutlich, dass es dieser Personengruppe nicht in erster Linie an Wissen mangelt, sondern an einer grundlegenden Versorgung mit "vernünftigem" Wohnraum und den finanziellen Möglichkeiten energieeffiziente Geräte anzuschaffen.

letzte Änderung: 04.08.2020