Geld vom Staat
Segment-ID: 7041Geld für Pumpen und Brennstoffzellen
(14. September 2016) Wer seiner alten Heizungsanlage eine Hocheffizienzpumpe und einen hydraulischen Abgleich verpasst, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent seiner Investition. Eigentümer und Anlagenbetreiber können den Zuschuss online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wichtig: Vor dem Maßnahmenbeginn muss der Prozess auf BAFA-Seite abgeschlossen sein, sonst erlischt der Förderanspruch. Auch für den Einbau von stationären Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis fünf Kilowatt (kW) gibt es einen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von der Leistung der Anlage ab und geht bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eigentümer von Wohngebäuden können den Zuschuss über die KfW-Bank ab dem 31. August 2016 beantragen.
Segment-ID: 16685Heizungsmodernisierung weiter lesen
Neue Förderprogramme
(24. März 2016) Nahezu unbemerkt stehen seit dem 1. Januar 2016 165 Millionen Euro zusätzlich an Fördermitteln für Energieeffizienzsanierungen von Gebäuden zur Verfügung. Im Detail sind die Förderbedingungen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) leider kompliziert und nur von Experten zu durchschauen.
Grundsätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 6.250 Euro pro Wohneinheit. Antragstellung und Zusagen sind ab dem 1. April 2016 möglich – mit der Planung sollten Interessenten aber schon zuvor starten. Die Mittel des Programms sind begrenzt. Das Gesamtförderpaket besteht aus den Teilpaketen Heizungserneuerung, Lüftungsanlagen und einer Qualitäts- sowie Beratungsoffensive. Später soll eine Förderung von Brennstoffzellen hinzukommen. Die neuen Heizungsförderungen ergänzen und verbessern schon bestehende Förderprogramme. Zum Beispiel werden die Fördersätze für den Austausch veralteter Heizungen um 20 Prozent erhöht, sofern dabei Solartechnik zum Einsatz kommt.
Informationen finden Sie unter Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und BMWi sowie einen Überblick über alle Förderprogramme unter www.foerderdata.de
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Mehr Zuschuss für erneuerbare Wärme und Beratung
(14. April 2015) Seit April 2015 gibt es mehr staatliches Geld für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Im Vergleich zur PV fristet die regenarative Wärme sehr zu Unrecht ein Schattendasein. Während im Strommarkt die Erneuerbaren schon einen Anteil von 28 Prozent liefern, sind es im Wärmemarkt nur zehn Prozent. Bis 2020 sollen daraus 14 Prozent werden. Deshalb wurde die Förderung von Solaranlagen, Biomasse und Wärmepumpen nach dem Marktanreizprogramm (MAP) deutlich erhöht. Die Förderungen sind jeweils aufgeteilt in Basis-, Innovations- und Zusatzförderung.
Solarthermische Anlagen
Solaranlagen zur reinen Trinkwassererwärmung sind nun im Gebäudebestand wieder förderfähig, nicht jedoch im Neubau. Für Anlagen zwischen 3 und 10 Quadratmetern Kollektorfläche gibt es 500 Euro Förderung, für Anlagen zwischen 11 und 40 Quadratmetern 50 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es für Kollektorflächen zwischen 20 und 100 Quadratmetern eine Innovationsförderung von 100 Euro je Quadratmetern im Altbau und 75 Euro je Quadratmeter im Neubau, alternativ einmalig 45 ct pro Kilowattstunde Jahresertrag, sofern ein Wohngebäude mehr als drei Wohneinheiten hat oder für Nichtwohngebäude mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser gibt es diese Innovationsförderung bei mehr als 50 Prozent solarem Deckungsgrad und einem einem Transmissionswärmeverlust unter 70 Prozent des EnEV-Standards.
Solaranlagen zur Heizungsunterstützung erhalten bis 14 Quadratmeter Kollektorfläche eine Basisförderung von 2.000 Euro im Bestand, zwischen 15 und 40 Quadratmeter 140 Euro je Quadratmeter. Im Neubau gibt es keine Förderung. Zusätzlich erhalten solche Anlagen im Altbau eine Innovationsförderung von 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, im Neubau 150 Euro oder einmalig 45 ct pro Kilowattstunde Jahresertrag, sofern ein Wohngebäude mehr als drei Wohneinheiten hat oder ein Nichtwohngebäude mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche.
Erweiterungen von Solaranlagen werden mit 50 Euro je Quadratmetern bezuschusst.
Hinzu kommt eine Zusatzförderung von 500 Euro, wenn mit der Solaranlage gleichzeitig ein Biomassekessel, ein Brennwertkessel, eine Wärmepumpe angeschafft wird oder ein Wärmenetzanschluss erfolgt. Ferner gibt es einen Gebäudeeffizienzbonus von 50 Prozent der Basis- bzw. Innovationsförderung für Wohngebäude mit KfW Effizienzhaus 55. Optimierungsmaßnahmen (neue Heizkörper, voreinstellbare Thermostatventile, Entsorgung alter Öltanks, notwendige Maler- und Putzarbeiten) mit Errichtung der Anlage werden mit zehn Prozent der Investionen zusätzlich gefördert, nachträgliche Optimierungen drei bis sieben Jahre nach der Errichtung mit 100 bis 200 Euro.
Biomasseförderung
Neue Pelletöfen mit Wassertasche zwischen 5 und 100 kW Heizleistung erhalten im Bestand eine Förderung von 2.000 Euro oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter in Höhe von 2.000 Euro im Neubau und 3.000 Euro im Bestand. Pelletkessel erhalten 3.000 Euro Basisförderung im Bestand oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder Brennwertheizungen von 3.000 Euro im Neubau und 4.500 Euro im Bestand. Pelletkessel mit Pufferspeicher erhalten 3.500 Euro Basisförderung im Bestand oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder Brennwertheizungen von 3.500 Euro im Neubau und 5.250 Euro im Bestand. Auch neue Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel werden gefördert. Die Zusatzförderung entspricht der von oben dargestellten Zusatzförderung von Solaranlagen.
Wärmepumpen
Luftwärmepumpen werden mit 1.300 Euro oder 40 Euro je kW Basisförderung gefördert, 1.500 Euro gibt es für leistungsgeregelte Anlagen. Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Sorptions und gasbetriebene Anlagen erhalten eine Basisförderung von 4.000 Euro bzw 4.500 Euro für Erdsonden-, gasbetriebene oder Sorptionsanlagen, bzw 100 Euro je kW. Anlagen mit Arbeitszahlen über 4,5 oder verbesserter Systemeffizienz erhalten im Bestand einen Zuschlag von 50 Prozent der Basisförderung und werden auch im Neubau wie im Bestand gefördert. Die Zusatzförderung entspricht den Solaranlagen. Darüber hinaus gibt es einen Lastmanagementbonus von 500 Euro.
Visualisierung
Die Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien in öffentlichen Einrichtungen, Kirchen oder gemeinnütziger Träger wird mit bis zu 1.200 Euro gefördert.
Optimierung bereits geförderter Anlagen
Auch die Optimierung bereits geförderter Anlagen, deren Förderung zwischen drei und sieben Jahren zurückliegt, wird mit bis zu 200 Euro gefördert.
Gewerbe
Auch Gewerbebetriebe können die Förderung in Anspruch nehmen. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen dabei eine höhere Förderung.
Verfahren
Die Förderung für Solaranlagen, Biomasse und Wärmepumpen läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschüsse können bis neun Monate nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung hat man dabei aber nur, solange noch Fördermittel im Topf sind.
Bei Neubauten und bei Innovationsförderung müssen die Förderanträge vor Baubeginn gestellt werden. Unternehmen müssen stets vor Baubeginn die Mittel beantragen.
Material:
- Richtlinien
- Leitfaden des BDH
- BAFA Hotline: 06196/908 16 25
Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt weiter lesen
Neue Impulse für den Wärmemarkt
(30. März 2015) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt. Mit einem Volumen von über 300 Mio Euro pro Jahr ist es das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Gefördert werden ab dem 1. April private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen.
Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen vorgesehen. Mit innovativen Elementen, wie der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setze das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Über verbesserte Förderanreize solle der Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigt werden.
schließenFörderung durch KfW-Kredite weiter lesen
Wärmewende: Förderung durch KfW-Kredite
(9. Juli 2014) Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen in vor 1985 gebauten Häusern werden durch zinsgünstige KfW-Kredite über das Programm 152 staatlich gefördert: Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Kellern und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Türen, Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen und nicht zuletzt die Erneuerung oder Optimierung von Heizungen. Auch Beratungs- und Planungskosten werden gefördert.
Maximal werden je Wohnung 50.000 Euro bewilligt, die Abwicklung und Besicherung erfolgt über die Hausbank. Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten, aber es muss insgesamt kein Niedrigenergiehaus entstehen. Der Zinssatz beträgt ein Prozent mit zehn Jahren Laufzeit, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
schließenBessere Förderung weiter lesen
KfW Sanierungsfinanzierung: Bessere Förderung
(25. März 2013) Nach dem Scheitern des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Vermittlungsausschuss werden die KfW-Fördermittel bis jährlich 300 Millionen Euro für das bestehende Programm „Energieeffizient Sanieren“ erhöht.
Die neuen Förderbedingungen, von denen insbesondere private Eigentümer profitieren, sind bereits gültig:
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit.
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit.
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 auf 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit.
Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 1. März 2013 über die Hausbanken möglich sein.
Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von zehn auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit.
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5 auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit.
Sanieren spart bares Geld weiter lesen
Vater Staat saniert mit
Sanieren spart bares Geld: Wer sein Haus mit einer modernen Wärmedämmung versieht, kann den Heizbedarf selbst an bitterkalten Wintertagen halbieren. Ähnliches gilt für neue Heizungen und wer zusätzlich von Frühling bis Herbst per Solaranlage die Energie vom Himmel holt, hat wahrlich sonnige Aussichten. Das gilt erst recht dann, wenn sich der Staat an der Finanzierung beteiligt.
(18. März 2011, aktualisiert 3. September 2012) Leider sind die staatlichen Fördermittel in den vergangenen Jahren gekürzt statt ausgeweitet worden. Es steht insgesamt also weniger Geld zur Verfügung. Zudem haben sich die Vorschriften für Bauen, Sanierung und den Einsatz Erneuerbarer verschärft. Unter dem Strich bedeutet das weniger Geld bei strengeren Bedingungen. Die Energiedepesche gibt einen Überblick über die aktuellen Programme und die jeweiligen Auflagen.
Zunächst gilt es, zu unterscheiden zwischen
- Krediten und Zuschüssen für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien durch die bundeseigene Förderbank KfW (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau), zu beantragen über die Hausbank (Zuschüsse direkt bei der KfW)
- Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet
- Zuschüssen zu einer Energieberatung nach dem Vor-Ort-Beratungsprogramm durch das BAFA.
Die Förderungen von KfW und BAFA lassen sich kombinieren. Darüber hinaus gibt es viele Hundert regionale Förderprogramme durch Bundesländer, Kreise, Kommunen und Versorgungsunternehmen. Bauherren und Eigentümer, die renovieren wollen, sollten daher mit einem Fördermittelrechner im Internet prüfen, welche dieser Programme für sie in Frage kommen, zum Beispiel www.baufoerderer.de.
Wiederauflage der KfW-Programme
Ab 1. März 2011 fördert die KfW wieder Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Wohnungen oder Häusern, zum Beispiel Wärmedämmung, Fenstertausch, Lüftungseinbau oder Heizungserneuerung. Zum Förderprogramm mit der Bezeichnung „152" gehört auch die Unterstützung entsprechender Planungsleistungen. Man kann einen zinsgünstigen Kredit für zehn, 20 oder 30 Jahre bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit erhalten oder einen einmaligen Zuschuss (Programm „430"). Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag für das zu modernisierende Gebäude vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Sanierung. Fachunternehmen müssen die Arbeiten durchführen. Dabei gelten jedoch strengere technische Mindestanforderungen als die der aktuellen EnEV. So müssen die Mauern einen Dämmwert von maximal U=0,2 aufweisen, während die EnEV von 2009 lediglich einen Wert von u = 0,24 vorschreibt.
KfW-Effizienzhaus
Wird das ganze Haus saniert, gewährt die KfW eine Unterstützung, wenn das für Neubauten geltende Niveau zu mindestens 115 Prozent erreicht wird (Programm „151"). Der Zuschuss richtet sich nach dem Sanierungsergebnis: Erreicht man 55 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55), dann bekommt man höchstens 13.125 Euro, bei 115 Prozent gibt's höchstens 5.625 Euro. Der Tilgungszuschuss bei der Darlehensvariante beträgt 12,5 Prozent der Sanierungskosten fürs Effizienzhaus 55 und 2,5 Prozent fürs Effizienzhaus 115. Achtung: Der Antrag ist schon vor Baubeginn zu stellen!
Solarkollektoren
Warmes Wasser zum Duschen oder Baden gibt's gratis von der Sonne – doch wer nur sein Warmwasser solar erwärmen möchte, bekommt dafür kein Geld vom Staat mehr. Anders sieht es aus, wenn Eigentümer in größere Kollektorflächen investieren, um auch die Heizung mit Sonnenkraft zu unterstützen. Dafür gewährt das BAFA bei Altbauten (gebaut vor 2009) einen Zuschuss in Höhe von 90 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Bei einer Erweiterung einer bestehenden Solaranlage beträgt der Förderbetrag 45 Euro je Quadratmeter. Für Kollektoren in Mehrfamilienhäusern gibt es ein extra Förderprogramm der KfW: „Erneuerbare Energien Premium". Wird zusätzlich ein Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel getauscht, dann gibt es einen zusätzlichen Kesseltauschbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 nur noch 500 Euro.
PV-Anlagen
In der Regel finanziert man seine Solarstromanlage dadurch, dass man den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist und dafür – abgesichert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – 20 Jahre lang eine über diese Dauer festgelegte Vergütung vom lokalen Netzbetreiber erhält.
Wärmepumpen
Wer einen Neubau mit Wärmepumpen plant, der geht bei Förderprogrammen leer aus: Zuschüsse gibt es nur, wenn Wärmepumpen ein bestehendes Heizsystem ersetzen. Dazu müssen die Pumpen eine Leistungszahl von mindesten 3,8 (Erdwärmepumpen) oder 3,5 (Luftwärmepumpen) erreichen. Ein Fachunternehmen muss dies nachweisen. Erdwärmepumpen werden mit 2.400 Euro gefördert plus einem Zusatzbetrag, wenn die Anlagen mehr als 10 kW Leistung hat. Für jedes 10 kW Leistung übersteigendes kW gibt es 120 kW für Anlagen bis 20 kW und 100 Euro für Anlagen über 20 kW. Bei Luftwärmepumpen gibt es 900 Euro für Anlagen bis 20 kW und 1.200 Euro für Anlagen über 20 kW. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Wärmepumpen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.
Biomasse
Das BAFA fördert in Altbauten (gebaut vor 2009) Holzschnitzel- und Pelletheizungen mit mindestens fünf Kilowatt Leistung mit 36 Euro je Kilowatt Leistung. Bei automatischen Pelletkesseln beträgt die Mindestförderung 2.500 Euro, bei Pelletöfen mit Wassertasche 1.000 Euro. Holzhackschnitzelanlagen werden pauschal mit 1.000 Euro je Anlage gefördert. Bei den Zuschüssen gehen jedoch Pelletöfen leer aus, wenn sie nicht an die Heizung angeschlossen sind. Auch emissionsarme Scheitholzvergasserkessel werden mit 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Biomasseanlagen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Auch BHKW-Betreiber haben Anspruch auf Fördergelder: So besteht auf Erdgas zum Heizen eine Energiesteuer, die auf Antrag zurückerstattet wird, wenn ein BHKW zum Einsatz kommt. Das sind 0,55 Cent je Kilowattstunde Brennstoff.
Für ins Netz eingespeisten Strom erhält der BHKW-Betreiber den „üblichen Preis", den das Gesetz festlegt. Danach gilt als üblicher Preis der durchschnittliche Tarif für Baseload-Strom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal – im 4. Quartal 2010 betrug dieser Wert 5,1 Cent je Kilowattstunde.
Kommen erneuerbare Energien in einem BHKW zum Einsatz, dann wird der eingespeiste Strom nach dem EEG abgerechnet. Je nach Brennstoff (Biogas, Pflanzenöl, Holz) und -verschiedenen Kriterien kann die Vergütung zwischen elf und 30 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Zu der energetischen Gebäudesanierung, die durch Kredite und Zuschüsse der bundeseigenen KfW-Förderbank gefördert wird, zählt auch die Installation von BHKW (siehe oben).
Beispiel: Darlehen und Zuschüsse zur Sanierung eines Zweifamilienhauses
Ein Zweifamilienhaus mit 147 Quadratmeter Wohnfläche aus dem Jahr 1958 verbraucht im Jahr 38.000 Kilowattstunden Energie für 2.700 Euro. Nach der Wärmeschutzverordnung 2009 (EnEV 2009) würde dieses Haus, neu gebaut, nur 9.000 Kilowattstunden für 640 Euro verbrauchen, also 75 Prozent weniger. Maßgeblich für die Förderung ist aber nicht die verheizte Energie – Endenergie genannt, sondern die zur Bereitstellung dieser Endenergie notwendige Primärenergie. Hier liegt der Ist-Wert bei 42.000 Kilowattstunden, der EnEV 2009-Wert bei 11.400 Kilowattstunden.
Gönnt man diesem Haus eine Rundumsanierung, dann senkt man den Energieverbrauch auf 8.500 Kilowattstunden für 650 Euro: Außenwanddämmung 14 cm dick (16.000 Euro), neue Fenster (7.000 Euro), Haustür (5.000 Euro), Kellerdeckendämmung (6.000 Euro), Dachdämmung (13.000 Euro), neuer Gas-Brennwert-Heizkessel (8.000 Euro), Solaranlage zur Heizungsunterstützung (15.000 Euro). Gesamtkosten: 70.000 Euro. Der Primärenergieverbrauch liegt bei 9.500 Kilowattstunden. Damit erreicht man bei der Primärenergie (9.500/11.400 = 0,83) 83 Prozent des EnEV-Hauses, also ein Effizienzhaus 85.
Von der KfW bekommt man über die Hausbank ein Darlehen über höchstens 75.000 Euro je Wohneinheit (100% Auszahlung, 30 Jahr Zinsbindung, fünf tilgungsfreie Jahre, 3 % Zinsen (2.300 Euro Zinsen jährlich), Tilgungszuschuss 7,5 Prozent = 5.400 Euro. Alternativ kann man statt eines Darlehens auch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent höchstens 9.375 Euro je Wohnung bekommen, hier also 8.750 Euro. Tilgungszuschuss und Zuschusshöhe sind unterschiedlich hoch für ein Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 oder 55.
Würde man statt der Gas-Brennwertheizung eine Pelletsheizung einbauen, dann betrügen die Kosten dafür zwar 17.000 Euro statt der 8.000 Euro für einen Gas-Brennwertkessel, dadurch erhöhten sich die Gesamtsanierungskosten auf fast 80.000. Dafür würde man aber einen sehr geringen Primärenergiebedarf erreichen von nur 4.200 Kilowattstunden. Dadurch erreicht man ein Effizienzhaus 55. Der Tilgungszuschuss beträgt hier 12,5 Prozent der Baukosten 10.000 Euro und der einmalig Zuschuss 17,5 Prozent oder 14.000 Euro.
Verzichtet man auf eine Rundumsanierung und begnügt sich mit einer einzigen Maßnahme (zum Beispiel Heizkesselerneuerung), dann bekommt man keinen einmaligen Zuschuss. Auch der Tilgungszuschuss entfällt. Zudem muss ein Experte bestätigen, dass diese Maßnahme insgesamt sinnvoll ist. Die Förderung reduziert sich dann auf ein Darlehen mit den oben beschriebenen Konditionen.
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