Öl- und Gasheizung ade!

Der langsame Abschied vom fossilen Heizen ist unausweichlich und notwendig. Konflikte waren absehbar. Die Debatte -darüber gerät 
jedoch zur Groteske. Wir stellen dar, was die Regierungskoalition am Kabinettstisch beschlossen hat. 
Von Aribert Peters

(25. Juli 2023) Es erscheint grotesk, dass immer noch Häuser neu gebaut werden, die keine Passivhäuser sind, dass es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt und 40 % aller Neuwagen SUV sind, Tendenz steigend. Dass Fleischverzehr durch 7 % Mehrwertsteuer subventioniert wird und ein größerer Teil von Lebensmitteln nicht gegessen, sondern einfach weggeworfen wird.

Die weitere Nutzung fossiler Energieträger ist ein Brandbeschleuniger für die nächsten noch viel schlimmeren Klimakatastrophen. 

Ende des fossilen Heizens

Das Heizen muss schleunigst erneuerbar werden. Ein allmählicher Abschied vom fossilen Heizen ist zwar sozial verträglicher. Er muss aber ohne Zögern beginnen, weil die Emissionsminderung erst nach und nach greift.

Deutschland steht damit nicht allein: Dänemark, Schweden, Frankreich, die Niederlande und Österreich haben teilweise bereits schon vor Jahren entsprechende Regelungen getroffen. Seit 2013 gilt beispielsweise in Dänemark ein Verbot für den Einbau von Öl- und Erdgasheizungen in Neubauten. 

Der Regierungsentwurf

Die Regierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf ein Ende der fossilen Heizungen geeinigt und das Bundeskabinett dazu am 19.4.2023 eine konkrete Gesetzesänderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemeinsam beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz grundsätzlich bereits zugestimmt.

Im Kern geht es um einen einzigen Paragrafen, nämlich den § 71 GEG. Im Entwurf werden die Anforderungen an neue Heizanlagen folgendermaßen formuliert: „Heizungsanlagen dürfen zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 
65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme … erzeugen. Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage er diese Vorgaben erfüllt.“ Welche Heizungen genau betroffen sind, wann und wie sie umzurüsten sind und welche Ausnahmen und Förderungen es für die Umstellung gibt, das wird derzeit sehr intensiv diskutiert.

Der Gesetzentwurf nennt mehrere gleichberechtigte (technologieneutrale) Erfüllungsmöglichkeiten für die 65-Prozent-EE-Pflicht.Danach dürfen alle fossilen Heizungen weiter betrieben werden – längstens allerdings bis 2044. Wenn eine Heizung unreparierbar kaputtgeht, muss sie nicht sofort umgestellt werden, sondern man hat drei Jahre Zeit; nach dem Entwurf sind Eigentümer über 80 Jahre sogar komplett davon ausgenommen. Wer sich verpflichtet, sein Haus in Zukunft an ein Wärmenetz anzuschließen, soll nach einer Havarie sogar zehn Jahre Zeit bekommen, dies zu tun. Und last, but not least: Bezieher von Transferleistungen sollen nach § 102 komplett von den Anforderungen der „Mindestens-65-Prozent-EE-Regelung“ ausgenommen werden.

Wärmepumpen sparen Geld

In der Gesetzesbegründung wird berechnet, wie viel Geld man durch eine Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien einsparen kann: In einem unsanierten Einfamilienhaus ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe in allen Sanierungszuständen die wirtschaftlichste Erfüllungsoption, die Einsparungen liegen bei rund 20.000 Euro unter Einbeziehung der Investitionskosten für die Wärmepumpe. 

 ED 02/2023 Öl- und Gasheizung ade! (S. 31)
 

Wärmepumpen können die Lösung bei der Neugestaltung der Energieversorgung in den eigenen vier Wänden sein.

Kostengünstige Lösungen

Mit kostengünstigen Split-Klimageräten (siehe ED 1/2023) lässt sich in vielen Fällen die 65-Prozent-Vorgabe auch ohne großen Aufwand einhalten. Das zeigt ein Video von Carsten Herbert.

Stand der Diskussion

Unterstützt von Springer-Presse, Opposition, Klimaleugnern und gar Teilen der FDP fegt derzeit ein Sturm gegen das Gesetz durchs Land. Die Debatte wird voll Hass und Unsachlichkeit geführt. Bis zum Redaktionsschluss war nicht abzusehen, in welcher Form das umstrittene neue Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen werden wird. Doch eines ist klar: Letztendlich muss es den klimapolitischen Notwendigkeiten gerecht werden und darf die Bürger nicht überfordern.

letzte Änderung: 23.06.2023