ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)
Eigenverbrauch von Solarstrom Vorsteuer voll abzugsfähig

Eigenverbrauch von Solarstrom

Vorsteuer voll abzugsfähig

(18. September 2009) Für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ist mit entscheidend, dass der Anlagenbetreiber steuerlich als Unternehmer gilt, also die Vorsteuer für die Anlage vom Finanzamt erstattet bekommt.

Laut Bundesfinanzministerium hängt die Einstufung als Unternehmer nicht davon ab, ob der Solarstrom ganz oder teilweise selbst verbraucht wird: Die Finanzämter bewerten den gesamten erzeugten Strom steuerlich mit 0,4301 Euro je Kilowattstunde. Das neue EEG vergütet auch PV-Strom, den ein PV-Anlagenbetreiber selbst verbraucht und nicht ins Netz einspeist (§ 33 (2) EEG). Die Vergütung beträgt 0,2501 Euro je Kilowattstunde über 20 Jahre. Zusätzlich spart man den Kauf der entsprechenden Strommenge für gut 20 Cent je Kilowattstunde. Für eingespeisten Strom erhält man hingegen 0,4301 Euro je Kilowattstunde, falls die Anlage 2009 errichtet wurde.

letzte Änderung: 26.05.2022