Vergleichswerte auf Stromrechnung Ist Ihr Stromverbrauch vergleichsweise niedrig, normal oder extrem hoch?

Vergleichswerte auf Stromrechnung

Ist Ihr Stromverbrauch vergleichsweise niedrig, normal oder extrem hoch? Auf jeder Stromrechnung sollte eine Hilfestellung zur richtigen Einschätzung gegeben werden. Dazu wären gesetzliche Vorgaben nötig.
Von Oliver Stens

(14. Juni 2004) Ihr Strombedarf liegt deutlich unter dem Normalverbrauch? Herzlichen Glückwunsch. Aber wenden wir uns dem anderen Ende der Fahnenstange zu: Dem Vielverbraucher. Er kennt keine Energiedepesche, will keine Sparbroschüren lesen, denn er glaubt, Strom sparen hieße, im Dunkeln zu sitzen. Er denkt nicht lange über seine Stromrechnung nach. Der Betrag wird abgebucht und fertig. In seinem Fall gäbe es zwar dringenden Beratungsbedarf, aber davon ahnt er nichts - und niemand sagt es ihm.

Man gewöhnt sich an alles ...

Es gibt keine bessere Stelle, diesem Kunden die Augen zu öffnen, als beim Erhalt der Stromrechnung. Die bisherige Rechtslage schreibt lediglich eine Nennung des Vorjahresverbrauchs vor. Besser zur Beurteilung des eigenen Verbrauchs wäre der Vergleich zum Normalwert. Denn beim Vergleich zum Vorjahr tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Ändert sich der Monatsabschlag nur wenig, scheint alles in Ordnung zu sein. Aber eine Erkenntnis, doppelt so viel wie üblich zu verbrauchen, würde manchen aufwecken.

Gesetzliche Regelung nötig

Die Vergleichsmöglichkeit auf der Rechnung muss gesetzlich vorgeschrieben werden. Denn Energieversorgungsunternehmen (EVUs) geben sich nicht gerade viel Mühe, ihre Stromrechnungen möglichst kundenfreundlich zu gestalten. Selbst wer nur die wichtigste Angabe finden möchte, den Jahresstrombezug, hat oft schon ein kleines Suchspiel vor sich. Dem Kunden eine Vergleichsmöglichkeit zu bieten, liegt naturgemäß nicht im Interesse der Versorger. Zum einen ist der größte Verschwender ja der beste Kunde, an ihm verdienen sie am meisten. Wäre doch schade, wenn der plötzlich zur Besinnung käme und seinen Verbrauch senkt. Zum anderen fürchten die EVUs einen Ansturm von Kunden mit unbegründeten Reklamationen.

Was ist normal?

Wie dramatisch die Selbsteinschätzung der Kunden neben der Realität liegt, zeigte kürzlich ein Strom-Gewinnspiel. Dort wurden für Singles, Paare und Familien die Haushalte mit dem niedrigsten Verbrauch prämiert. 50 teilnehmende Haushalte rechneten sich Chancen auf die Gewinne aus und fühlten sich allesamt als Musterknaben mit niedrigem Verbrauch. Tatsächlich lagen 40 Prozent der Teilnehmer über dem vergleichbaren Durchschnitt, teilweise sogar bei über dem Fünffachen.

Grafik Durchschnittlicher Strombezug - Haushaltsgröße

Drei Kategorien zum Vergleich des eigenen Verbrauchs reichen aus.

Besser anschaulich als komplex

Eine vollständige Vergleichbarkeit unter Berücksichtigung aller Heiz-, Koch- und Warmwasservarianten würde unübersichtlich und kompliziert. Drei Vergleichswerte helfen bei der Einordnung wohl mehr als exakte, riesengroße Tabellen oder gar mathematische Berechnungsgleichungen.

Die Zahlen könnten aus einem repräsentativen Mittelwert der entsprechenden Haushaltsgröße gemittelt und von neutraler Stelle, zum Beispiel dem Bund der Energieverbraucher, jährlich bekanntgegeben werden.

Aufgrund seiner Gegebenheiten hat sicher nicht jeder einzelne Haushalt die Möglichkeit, den entsprechenden Vergleichswert zu erreichen oder zu unterbieten. Aber genau das zu erkennen ist der erste Schritt zum Erfolg. Der Kunde entwickelt die Bereitschaft zur Beratung. Der Rest ist Sache der zahlreich vorhandenen Informationsangebote. So erfährt der Kunde etwa, dass er das Vierfache an Strom verbraucht, weil er mit Strom heizt. Oder weil er drei Kühlgeräte hat. Oder weil die Superfrosttaste des Gefrierschranks seit Jahren gedrückt ist, deren Funktion ihm gänzlich unbekannt ist.

So unterschiedlich wie der Stromverbrauch sind auch die Einsparmöglichkeiten der einzelnen Stromkunden. Es ist wichtig, auch diejenigen anzusprechen, die sich aus eigenem Antrieb (noch) nicht dafür interessieren. Denn bei denen liegt am meisten im Argen.

Der Bund der Energieverbraucher fordert das Ministerium für Verbraucherschutz auf, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorschlags zu ergreifen.

letzte Änderung: 29.04.2024