EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz umgesetzt

(12. Juli 2010) Der Bundestag hat am 8. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (17/1719 , 17/2280) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nach einigen Änderungen zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf geschlossen ab.

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Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, dass Energieunternehmen ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits (Verfahren zur Bestimmung des Energieverbrauchs, des Einsparpotenzials und geeigneter Einsparmaßnahmen) oder Energieeffizienzmaßnahmen informieren müssen.

Die Koalitionsfraktionen setzten mit ihrer Mehrheit einige Änderungen durch. Bei der Bestimmung, ob in der Region ein ausreichendes Angebot von Energieaudits besteht, werden künftig nicht nur regionale, sondern auch überregionale Anbieter genannt. Außerdem werden nicht nur von Energieunternehmen unabhängige, sondern alle potenziellen Anbieter aufgeführt. Das Plenum folgte bei seiner Entscheidung einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/2466).

Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2471), in dem die Fraktion gefordert hatte, als Zielsetzung mindestens die Verdopplung der Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020 im Energieeffizienzgesetz festzuschreiben und den Energieverbrauch in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren, wurde abgelehnt.

Dokumente der öffentlichen Anhörung am 28. Juni 2010

letzte Änderung: 27.06.2013