Weitere Gewinnsteigerung bei Vattenfall 2007 Preissteigerungen waren unberechtigt

Weitere Gewinnsteigerung bei Vattenfall 2007: Preissteigerungen waren unberechtigt

(8. Februar 2008) Die schwedische Vattenfall hat ihren Gewinn 2007 dank der deutschen Tochter Vattenfall Europe AG, Berlin, gesteigert. Der operative Gewinn der Konzernmutter stieg um 2,7% auf 28,6 Mrd Kronen oder umgerechnet 3,0 Mrd Euro, der Umsatz um 5,8% auf 143,6 Mrd Kronen bzw. 15,2 Mrd Euro.

Rund die Hälfte von Gewinn und Umsatz stammt vom deutschen Teil der Vattenfall-Gruppe. Die Vattenfall Europe AG steigerte ihren Umsatz 2007 von 7,4 Mrd auf 8,2 Mrd Euro und ihren Gewinn von 1,5 Mrd auf 1,6 Mrd Euro.

Die positive Gewinnentwicklung als viertgrößter Stromanbieter in Deutschland begründete Vattenfall mit der hohen Ausnutzung der Produktionskapazitäten in Kohlekraftwerken sowie mit den im europäischen Vergleich hohen deutschen Strompreisen.

Die Preiserhöhungen des vergangenen Jahres wurden also zur Gewinnersteigerung mißbraucht und dienten nicht ausschließlich der Deckung von Kostensteigerungen.

Genau dazu hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen ( Urt. v. 11.10.2007 - III ZR 63/07; Urt. v. 15.11.2007 - III ZR 247/06 ) eindeutig geäußert:

Die Schranke des § 307 BGB wird nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH Urteil vom 21. September 2005 aaO und Urteil vom 13. Dezember 2006 aaO Rn. 21 m.w.N.). Dementsprechend sind Preisanpassungsklauseln nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden (vgl. BGH Urteil vom 21. September 2005 aaO und Urteil vom 13. Dezember 2006 aaO Rn. 23 ff).

letzte Änderung: 19.03.2015