"Marktverhalten der VEAG" und Was ist zu tun? Dreibändiges Gutachten bringt es an den Tag: den Stromkunden-Ost wurden mehrere Milliarden Mark zuviel abverlangt.

"Marktverhalten der VEAG"

Ein dreibändiges Gutachten bringt es an den Tag: Die großen West-EVU haben als Besitzer des Ost-Verbund-EVU VEAG den Stromkunden-Ost mehrere Milliarden Mark zuviel abverlangt und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Die betroffenen Kunden, insbesondere Firmen sollten sich ihr Geld von der VEAG zurückholen. Wer als Firmenverantwortlicher auf diesen Rückzahlungsanspruch verzichtet, der verschenkt das Geld seiner Firma und haftet dafür mit seinem Privatvermögen. Die VEAG bestreitet die Vorwürfe. Man darf auf den Ausgang dieser Auseinandersetzung gespannt sein.

Was ist zu tun?

Tarifkunden haben wenig Chancen auf Rückerstattung überhöhter Preise: Die Beträge sind gering und die Tarifgenehmigung schützt die EVU. Anders bei Sondervertragskunden: Hier gibt es keine genehmigten Tarife und es geht um höhere Summen, um die sich ein Streit lohnt. Auch wenn der Strom nicht direkt von der VEAG bezogen wird: Der Anspruch, so das Gutachten, besteht auch gegenüber einem Regionalversorger oder Stadtwerk, das seinerseits den Strom zu teuer von der VEAG bezogen hat. Der Bund der Energieverbraucher sammelt und vermittelt Adressen von Kunden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben.

letzte Änderung: 16.07.2012