ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
VW-Klageregister noch offen

Musterfeststellungsklage: VW-Klageregister noch offen

Von Louis-F. Stahl

(20. April 2019) Rund 50.000 Verbraucher klagen bereits in Einzelverfahren gegen den Volkswagenkonzern wegen manipulierter Dieselmotoren, zu hoher Abgaswerte, unzulässiger Abschalteinrichtungen und dem daraus folgenden Wertverlust ihrer in gutem Glauben vom Konzern erworbenen PKW. Weitere 400.000 geschädigte Dieselfahrer haben sich inzwischen der Musterfeststellungsklage vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und dem ADAC angeschlossen.

Insgesamt gibt es rund 2,4 Mio. betroffene Autos der Marken Audi, Seat, Škoda und VW. Verbraucher mit einem betroffenen Fahrzeug, die noch nicht klagen, können sich der erfolgversprechenden Musterklage von VZBV und ADAC gegen den VW-Konzern noch kostenfrei anschließen. Die Frist zur Eintragung in die Klageliste endet erst einen Tag vor dem ersten Verhandlungstermin. Wann dieser sein wird, wurde durch das Gericht noch nicht festgesetzt.

Am 22. Februar 2019 hat der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass er in einem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) festgestellt habe, dass illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung grundsätzlich einen erheblichen Sachmangel am Fahrzeug darstellen. Bisher hatte der VW-Konzern durch Vergleiche in letzter Sekunde eine Festlegung der Karlsruher Richter stets verhindert.

letzte Änderung: 10.06.2021