ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Faire Verbraucherverträge

Gesetzentwurf: Faire Verbraucherverträge

Von Leonora Holling

(9. März 2021) Mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ plant die Bundesregierung eine Stärkung der Verbraucherrechte. Das Bundeskabinett hat im Rahmen seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause am 16. Dezember 2020 den Regierungsentwurf für das neue Gesetz beschlossen. Der Entwurf soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist eine Begrenzung der maximal möglichen Mindestvertragslaufzeit für Dauerschuldverträge wie etwa Festnetz-, Mobilfunk-, Strom- und Gasverträge von derzeit zwei Jahren auf maximal ein Jahr. Längere Vertragslaufzeiten sollen nur noch dann zulässig sein, wenn Verbraucher alternativ auch ein Angebot für einen nur geringfügig teureren Einjahresvertrag erhalten. Zudem sollen automatische Vertragsverlängerungen erschwert werden. Insoweit wären Unternehmer dann verpflichtet, rechtzeitig auf eine Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen. Die maximal zulässige Kündigungsfrist soll zudem von derzeit drei Monate auf nur noch einen Monat verkürzt werden.

Für Energieversorgungsverträge soll laut dem Entwurf ein mündlicher Abschluss, beispielsweise am Telefon, nicht mehr zulässig sein. Versorger müssten Energieverbrauchern Verträge für einen wirksamen Abschluss zukünftig in Text- oder Schriftform übersenden und der Verbraucher den Vertrag wiederum in Text- oder Schriftform bestätigen. Damit will die Bundesregierung dem zunehmenden Problem von am Telefon untergeschobenen Verträgen einen Riegel vorschieben (siehe „Rekordbußgelder für Telefonwerbung“).

Wir werden berichten, ob und gegebenenfalls mit welchen Änderungen der Bundestag diesen für Verbraucher sehr begrüßenswerten Gesetzentwurf beschließt.

letzte Änderung: 10.06.2021