ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Verbraucherschutz light

Gesetzgebung im Bundestag: Verbraucherschutz light

Von Louis-F. Stahl

(9. Juni 2021) Faire Verbraucherverträge haben für die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Bundestag offenbar keine besonders hohe Priorität. Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) über ein Gesetz zur Begrenzung der maximalen Laufzeit von Verbraucherverträgen, kürzeren Kündigungsfristen und einem besseren Schutz vor untergeschobenen Verträgen liegt der Bundesregierung bereits seit dem 24. Januar 2020 vor. Nachdem nahezu ein Jahr nichts geschah, stellte die Bundesregierung zum Jahreswechsel ihren auf dem BMJV-Entwurf aufbauenden Regierungsentwurf vor (siehe „Gesetzentwurf: Faire Verbraucherverträge“). Kernpunkt des Gesetzentwurfes war eine Halbierung der maximal möglichen Mindestvertragslaufzeit für Dauerschuldverträge wie etwa Festnetz-, Mobilfunk-, Strom- und Gasverträge von derzeit zwei Jahren auf nur noch ein Jahr.

1431 Bundestag / Foto: katatonia / stock.adobe.com

Diesen wesentlichen Punkt zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der SPD nun abgerungen. Jan-Marco Luczak, verbraucherpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, teilt dazu mit: „Wir haben durchgesetzt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren auch weiterhin möglich sind.“ Eine Aufweichung der durch den Gesetzentwurf auf einen Monat verkürzten maximalen Kündigungsfrist sowie der maximal zulässigen Verlängerung von Verträgen um einen Monat konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Koalitionspartner offenbar nicht durchboxen.

Da sich die Koalitionsparteien dem Vernehmen nach geeinigt haben sollen, ist davon auszugehen, dass die Lesungen des Gesetzes im Bundestag nunmehr reine Formsache sind. Verbraucher können sich trotz der Aufweichung des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ darauf freuen, dass sich Verbraucherverträge künftig nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr, sondern nur noch einen Monat verlängern, wenn eine rechtzeitige Kündigung versäumt wird.

letzte Änderung: 10.06.2021