Die Illusion vom Wettbewerb
Zeigen Sie Ihrem Stromanbieter die rote Karte und wechseln Sie zu einem günstigeren Konkurrenten! In der Praxis ist das leider nicht so einfach getan wie gesagt. Die Energiedepesche fasst zusammen, was Wechselwillige wissen müssen, und gibt Tipps für einen reibungslosen Übergang.
(19. Dezember 2007) - Offiziell ist der Strommarkt offen, und es herrscht Wettbewerb. Doch die Realität sieht anders aus: Auch ein neuer Anbieter muss seinen Strom überteuert bei einem der vier Energieriesen beziehen -- direkt oder indirekt über die Strombörse. Denn die großen Vier verfügen über fast 90 Prozent aller Kraftwerke. Außerdem muss auch ein fair kalkulierender Anbieter überteuerte Preise für die Nutzung des Stromnetzes zahlen. Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Stromversorger überhaupt?
Zwischen Stromeinkauf und -verkauf liegt nur eine geringe Verkaufsmarge von rund 0,8 Cent pro Kilowattstunde. Nur diese geringe Marge unterliegt dem Wettbewerb.
Addiert man Steuer, Strombeschaffungskosten und Netzentgelt, dann ergibt sich ein kostendeckender Strompreis ohne Gewinn und Vertriebskosten von etwa 17,8 Cent je Kilowattstunde.
Die Besitzer der Kraftwerke verdienen zusätzlich an der Differenz zwischen Stromerzeugungskosten und Börsenpreis (ein bis vier Cent pro Kilowattstunde). Die Eigentümer der Stromnetze kassieren die Differenz zwischen den tatsächlichen Netzkosten und den genehmigten Netzentgelten (ein bis zwei Cent). Auf dem Strommarkt tummeln sich deshalb im Wesentlichen Kraftwerksbeteiber, Netzbesitzer, zwielichtige Firmen und Verkäufer von Illusionen.
Vorsicht, billig!
Die günstigsten Stromhändler preisen Elektrizität zu Dumpingpreisen zwischen 16 und 18 Cent je Kilowattstunde an. Das ist deutlich weniger, als die Kosten der Stromlieferung für einen reinen Händler betragen. Verbraucher sollte das stutzig machen - zumal solche Anbieter häufig Vorauszahlungen, Kautionen oder erhöhte Abschlagszahlungen verlangen. Es besteht der Verdacht, dass die Vorauszahlungen der Neukunden unter anderem dazu dienen, die Stromlieferung an Altkunden zu finanzieren. Dieses System kann nur funktionieren, so lange die Kundenzahlen lawinenartig ansteigen. Das ist zwar seit einigen Monaten der Fall, da die Dumpingtarife stetig neue Kunden anlocken.
Doch zu Beginn der Strommarktliberalisierung im Jahr 2000 sind zahlreiche Billigstanbieter nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwunden. Tausende Kunden, die teilweise beträchtliche Summen vorausbezahlt hatten, mussten einen neuen Anbieter wählen und dort ihren Strom ein zweites Mal bezahlten.

Fast 90 Prozent aller Kraftwerke gehören den vier Energieriesen. Neue Anbieter haben das Nachsehen.
Fazit: Wer Preise anbietet, die unter den tatsächlichen Kosten liegen, will möglicherweise mit der Vorauszahlung hohe Profite erzielen. Langfristig ist absehbar, dass ein solches Unternehmen seine Lieferverpflichtungen nicht dauerhaft erfüllen kann. Kunden sollten Dumpinganbieter daher skeptisch sehen und auf keinen Fall Vorauszahlungen, Kautionen oder Sonderabschlagszahlungen bezahlen oder Strom im Paket kaufen.
Wer dennoch einen Vertrag bei einem solchen Unternehmen unterschreiben will, sollte zuvor den Ruf dieses Anbieters prüfen. Dazu reicht schon eine kurze Google-Suche, etwa mit den Begriffen "stromversorger - bewertung - flexstrom". Die Suchmaschine listet dann eine ganze Reihe von Erfahrungsberichten auf, anhand derer sich jeder potenzielle Neukunde selbst ein Bild machen kann.
Mangelnde Transparenz
Wer den Stromanbieter wechselt, hat Anspruch darauf, den Preis des neuen Anbieters zu kennen. Genau diesen Preis liefern einige Anbieter jedoch nicht. Stattdessen verliert sich der Verbraucher in einem Gestrüpp aus Boni, Vorauskasse, Freimengen, Paketpreisen und Sonderabschlagszahlungen. Gemeinsam ist diesen Tarifen: Sie sind weder vergleichbar noch transparent. Nicht einmal Experten blicken im Tarifdschungel noch durch. Damit sind diese Tarife nach geltendem Europarecht und auch nach deutschem Recht unzulässig (§ 41, Abs. 2, Satz 3 EnWG), das transparente, verständliche und einfach vergleichbare Tarife vorschreibt.
Der Bund der Energieverbraucher hat die Bundesnetzagentur gebeten, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Mathias Kurth, teilte dem Bund der Energieverbraucher dazu mit, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Verordnung, die seiner Behörde das Einschreiten ermöglicht, noch nicht erlassen hat. Die Verbraucherrechte aus der Elektrizitätsrichtlinie Anhang A gelten deshalb in Deutschland nicht für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung.
"Auch mir bereiten manche Angebote für den Endkunden Sorge und ich kann jedem Verbraucher nur empfehlen, sich die Risiken bestimmter Angebote und die Vergleichbarkeit der Konditionen genau vor Augen zu führen", schreibt Mathias Kurth dem Bund der Energieverbraucher.
Verpuffter Denkzettel
Viele Verbraucher wechseln den Anbieter, weil sie den Stromriesen einen Denkzettel verpassen wollen. Drei der Stromgiganten haben selbst ein Tochterunternehmen gegründet, um auch von Wechselkunden zu profitieren: E wie einfach gehört zu E.on, Yello zu EnBW, Eprimo zu RWE.
Wer also zu diesen Töchtern wechselt, der bekommt den Strom möglicherweise etwas günstiger. Er bleibt dennoch dem Konzern treu, dem er eigentlich einen Denkzettel verpassen wollte. Aus Liebe zum Gewinn Sieht man von Billigstanbietern und Konzerntöchtern ab, dann hat man noch die Wahl zwischen reinen Stromhändlern ohne eigenes Stromnetz und den Stadtwerken. Letztere sind zwar regional verwurzelt. Dennoch liegt ihnen vielfach ihr Gewinn mehr am Herzen als das Wohl ihrer Kunden.
Grüner Etikettenschwindel
Strom verbrauchen mit einem guten Gewissen: In der Werbung spielt Ökostrom mittlerweile eine große Rolle. In der Praxis bedeutet ein teurer Wechsel zum Grünstromanbieter noch lange nicht, dass mehr Strom aus erneuerbaren Energien durchs Netz fließt (siehe auch Seite 36).
Strompakete: Wer spart, verliert
So mancher Anbieter lockt seine Kunden mit vermeintlich günstigen Strompaketen. Vorsicht ist geboten: Denn wer weniger Strom verbraucht als im Paket gekauft, hat das Nachsehen, da der Rest verfällt und die verbrauchte Menge umso teurer zu stehen kommt. Wer hingegen mehr Strom verbraucht, muss nachkaufen und zahlt ebenfalls höhere Preise.
Stolpersteine im Vertrag
Bei den Vertragsbedingungen sollte man auf folgende Punkte achten:
- Wie lange ist man an den neuen Lieferanten gebunden?
- Welche Kündigungsfristen stehen im Vertrag?
- Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch?
- Gewährt der Anbieter eine Preisgarantie?