EU-Wettbewerbsbehörde filzt deutsche Strompreise (30.06.05) Deutsche Netzbetreiber müssen Farbe bekennen - Harte Geldbußen drohen

EU-Wettbewerbsbehörde filzt deutsche Strompreise

(30. Juni 2005) Die Untersuchung der Europäischen Kommission gegen mögliche Wettbewerbsverstöße im Energiemarkt läuft auf Hochtouren. Inzwischen sind auch bei den ersten deutschen Netzbetreibern Fragebögen der Behörde eingetroffen.

Die so genannte sector inquiry untersucht Netznutzungsentgelte auf potenziellen Preismissbrauch, wobei die EU-Kommission offiziell keine Auskunft zu Adressaten und Inhalte der Fragebögen gibt.

Für den Strombereich liegt energate ein Fragebogen an einen deutschen Netzbetreiber vor. Daraus geht hervor, dass lediglich Netzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden (Stand Januar 2005) angeschrieben werden.

Für die Beantwortung des umfangreichen Fragekatalogs wird den Unternehmen nur etwa ein Monat Zeit zugestanden. Bei vorsätzlich oder fahrlässigen Beantwortung können auf betroffene Unternehmen Geldbußen in Höhe von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes zukommen. Sogar bei einer Fristüberschreitung können Strafzahlungen fällig werden. Pro überzogenem Tag können maximal fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verlangt werden, heißt es in dem Anschreiben.

Mehrere Fragen beziehen sich auf die Unternehmensstruktur inklusive Beteiligungen und der Unbundling-Umsetzung. Genaue Auskunft verlangt die Kommission über die Handhabung von Netzanschlüssen (von Erzeugungskapazitäten ab 50 MW) und Lieferantenwechseln. Dabei wird auch die Verfahrensdauer abgefragt und ob es einen Unterschied macht, ob der Lieferant zur Unternehmensgruppe gehört oder nicht.

Mit den ersten Ergebnissen der Branchenuntersuchung wird bereits in 2006 gerechnet, erfuhr energate aus dem Umfeld der Kommission.

Bei schwerwiegenden Verstößen könne es zu Einzelverfahren kommen, wobei auch die Regulierungsbehörden mithelfen können. Dies wurde bereits in der Telekommunikations-Branche bei einer entsprechenden "sector inquiry" so gehandhabt. Generell weist die Kommission im Anschreiben aber auch auf die Möglichkeit hin, dass neue Richtlinien auf Basis des Artikels 86 folgen können.

Quelle: Energate

letzte Änderung: 26.06.2017