UNO und Internationaler Gerichtshof: Treibhausgasemissionen als Strafrechtstatbestand

(25. September 2023) Die Länder, die derzeit schon unter Wasser stehen oder in wenigen Jahren im Ozean verschwinden, fragen zu Recht, ob die weitere Treibhausgasemission nicht einen Strafrechtstatbestand erfüllt, nämlich die Auslöschung ganzer Länder. Zum Beispiel der kleine Pazifik-Inselstaat Vanuatu. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) hat dazu am 29. März 2023 einen wegweisenden Beschluss gefasst (A/77/L.58), beantragt vom Inselstaat Vanuatu und weitere 18 Staaten, darunter Deutschland.

Demnach werden an den Internationalen Gerichtshof (IStGH) folgende Fragen formuliert:

  • Was sind die Verpflichtungen der Staaten nach internationalem Recht, um den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen für Staaten und für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu gewährleisten?
  • Was sind die rechtlichen Folgen dieser Verpflichtungen für Staaten, wenn sie durch ihre Handlungen und Unterlassungen erhebliche Schäden am Klimasystem und an anderen Teilen der Umwelt verursacht haben, bezüglich: Staaten, insbesondere kleinen Inselentwicklungsländern, die aufgrund ihrer geografischen Umstände und ihres Entwicklungsstands verletzt oder besonders betroffen oder anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind; Völkern und Einzelpersonen der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind.

Der Internationale Gerichtshof hat am 20. April 2023 angeordnet, dass Stellungnahmen zu den aufgeworfenen Fragen bis zum 20. Oktober 2023 eingereicht werden können, die Antworten dazu wiederum bis zum 24. Januar 2024. Der IStGH im niederländischen Den Haag ist seit 2003 für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. 
bdev.de/unostg
 

letzte Änderung: 25.06.2013