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Musterschreiben an Versorger
Der folgende Musterbrief an den Gas-/Stromversorger eignet sich
dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige
Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen. Die
Musterbriefe gelten nur dann, wenn es keine gültige
Preisgleitklausel für die Änderung der Preise gibt.
Dies ist zwar höchst selten der Fall, sollte aber
insbesondere bei Fernwärme geprüft werden.
Brief während des Jahres
Sie können den Musterbrief herunterladen, Ihren Namen und Kundennummer eintragen und an Ihren Versorger absenden oder persönlich abgeben (Empfangsbestätigung geben lassen!). Sie können dieses Schreiben gerne auch an andere Verbraucher weitergeben.
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Im Brief braucht nicht angegeben zu werden, welche Betrag man künftig bezahlt oder gar für angemessen hält. Das ist nach geltender Rechtslage auch nicht notwendig.
Man kann dieses Schreiben verwenden, egal ob und wann die Preise erhöht wurden. Selbst bei Preissenkungen ist es einsetzbar. Nach Absendung dieses Schreibens sollte man nicht mehr den verlangten Preis zahlen. Jedoch sollte man keinesfalls die Zahlungen ganz einstellen, sondern regelmäßig weiter eine gekürzte Abschlagszahlung leisten. Denn man bezieht ja weiter Energie.Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, nur die Preise zu
überweisen, die man mit der letzen Abrechnung widerspruchslos
bezahlt hat. Preisneufestsetzungen nach der letzten
Jahresabrechnung sollte man dagegen nicht akzeptieren oder
bezahlen.
Er hatte die zuviel bezahlten Strompreise der vergangenen drei Jahre mit den künftigen ABSCHLAGSZAHLUNGEN verrechnet. Die süwag nahm ihre zunächst angedrohte Versorgungssperre nun zurück. In dem Schreiben der süwag vom 8. August 2006 heisst es: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rücknahme der Sperrandrohung. Wir akzeptieren Ihre Entscheidung, den strittigen Differenzbetrag vorerst nicht zu zahlen. Sobald ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil zu den Stromlieferpreisen ergeht, melden wir uns wieder bei Ihnen."
Brief als Antwort auf Jahresabrechnung
Wenn Sie die Jahresabrechnung erhalten, können Sie mit diesem Musterbrief antworten:
Musterbrief Download Antwort auf Jahresabrechnung (33.87 kB)
Zu Berechnung des gekürzten Zahlungsbetrags gibt
es Rechenhilfen
hier.
Gaspreissenkungen zu gering: Schriftlich widersprechen!
(10. Dezember 2008) Auch einer Gaspreissenkung sollte widersprochen werden, da sie aufgrund der drastisch gefallenen Ölpreise viel zu niedrig ausgefallen ist. Bitte nicht vergessen am 31.12.2008 die Zählerstände durchzugeben, da der Gaspreis etwas sinkt und der Strompreis drastisch steigt.
Musterschreiben bei Preissenkungen:
An die Stadtwerke xyz...
Datum Abnahmestelle: Kundennummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden Ihre Gaspreise am .... senken. Sie begründen damit, dass Ihre Bezugskosten sinken, offensichtlich als Reaktion auf die angebliche Erdölpreisbindung Ihrer Beschaffungskosten. Im Hinblick auf die tatsächlich um mehr als die Hälfte gefallenen Erdölpreise der letzten Monate und die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04.11.2008 halte ich trotz der von Ihnen vorgenommenen Preisabsenkung auch Ihre neuen Preise für unbillig i. S. d. § 315 Abs. 1 BGB. Insoweit fordere ich Sie erneut auf, auch den abgesenkten von Ihnen verlangten Gesamtpreis durch rechtlich geeignete Massnahmen mir gegenüber nachzuweisen.
Bis dahin widerspreche ich auch der Billigkeit der von Ihnen künftig verlangten Erdgasgesamtpreisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft
Derzeit bekommen sehr viele Protestkunden Post von ihrem Versorger oder deren Anwälten. Dort wird unter Verweis auf das BGH Urteil vom 13. Juni 2007 ein Klage angedroht für den Fall, dass die Forderungen des Versorgers nicht beglichen werden.Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Verbrauchern: Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern. Die Versorger wollen jetzt schnell Fakten schaffen durch unverschämte Drohbriefe, in denen die Rechtslage wieder einmal völlig verzerrt dargestellt wird.
Die Protestkunden sollen dadurch zermürbt und zur Aufgabe veranlasst werden.
Jedoch gibt es dafür keinerlei Grundlage.
Der Bund der Energieverbraucher hat im Internet ein Antwortschreiben bereitgestellt:
download bgh-erwiderung neu (75.7 kB)Download Musterantwort BGH Urteil (38.69 kB)

