gifhorn Protestzug

Der folgende Musterbrief an den Gas-/Stromversorger eignet sich dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen. Die Musterbriefe gelten nur dann, wenn es keine wirksame Preisgleitklausel für die Änderung der Preise gibt.  Die meisten Preisgleitklauseln haben sich als unwirksam erwiesen.

Brief während des Jahres

Sie können den Musterbrief herunterladen, Ihren Namen und Kundennummer eintragen und an Ihren Versorger absenden oder persönlich abgeben (Empfangsbestätigung geben lassen!). Sie können dieses Schreiben gerne auch an andere Verbraucher weitergeben.

 Download Musterschreiben während des Jahres (.pdf) 

 Download Musterschreiben während des Jahres (.doc) 

Das Schreiben nimmt keinen Bezug auf Strom, Gas oder Fernwärme. Es kann daher sowohl für Strom, als auch für Gas verwendet werden. Bitte oben im Brief vermerken, ob man sich auf Strom oder auf Gas bezieht.

Im Brief braucht nicht angegeben zu werden, welche Betrag man künftig bezahlt oder gar für angemessen hält. Das ist nach geltender Rechtslage auch nicht notwendig.

Man kann dieses Schreiben verwenden, egal ob und wann die Preise erhöht wurden. Selbst bei Preissenkungen ist es einsetzbar. Nach Absendung dieses Schreibens sollte man nicht mehr den verlangten Preis zahlen. Jedoch sollte man keinesfalls die Zahlungen ganz einstellen, sondern regelmäßig weiter eine gekürzte Abschlagszahlung leisten. Denn man bezieht ja weiter Energie.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, nur die Preise zu überweisen, die man mit der letzen Abrechnung widerspruchslos bezahlt hat. Preisneufestsetzungen nach der letzten Jahresabrechnung sollte man dagegen nicht akzeptieren oder bezahlen.

Noch mutiger ist das Schreiben von Claus Richter, das aber auch vom Versorger akzeptiert wurde. Claus Richter hat die Strompreisforderung der süwag unter Berufung auf die fehlende Billigkeit zurückgewiesen .

 Download Schreiben Fam. Richter an SÜWAG 

Er hatte die zuviel bezahlten Strompreise der vergangenen drei Jahre mit den künftigen Abschlagszahlungen verrechnet. Die süwag nahm ihre zunächst angedrohte Versorgungssperre nun zurück. In dem Schreiben der süwag vom 8. August 2006 heisst es: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rücknahme der Sperrandrohung. Wir akzeptieren Ihre Entscheidung, den strittigen Differenzbetrag vorerst nicht zu zahlen. Sobald ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil zu den Stromlieferpreisen ergeht, melden wir uns wieder bei Ihnen."

Brief als Antwort auf Jahresabrechnung

Wenn Sie die Jahresabrechnung erhalten, können Sie mit diesem Musterbrief antworten:

 Download Musterschreiben Antwort auf Jahresabrechnung 

Zu Berechnung des gekürzten Zahlungsbetrags gibt es Rechenhilfen zur Rechnungskürzung ?

letzte Änderung: 08.05.2012