GASAG Sperre verboten

GASAG: Sperre verboten

(09. September 2011) Die GASAG darf Gaskunden, die sich dem Preisprotest angeschlossen haben, nicht die Gasversorgung sperren. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20. Mai 2011 entschieden (Az: 235 C 1003/11). Die betroffenen Kunden erhielten seit Juni 2004 Gas nach dem Tarif „GASAG-Profi".

Seit Dezember 2004 widersprechen sie den Preisänderungen der GASAG und kürzten die Zahlungen. Am 27. April 2011 hatte der Energieversorger gedroht, bei Nicht-Zahlung des ihrer Meinung nach offenen Betrages von etwa 19.000 Euro den Gasanschluss zu sperren. Daraufhin erteilten die Kunden der Gasag Hausverbot. Der Gasversorger reagierte mit einer fristlosen Kündigung und der Ankündigung, den Hausanschluss im öffentlichen Wegebereich von der Versorgung abzutrennen.

Dagegen wehrten sich die Kunden mit einer einstweiligen Verfügung, welche am 17. Mai 2011 mangels Verfügungsgrund abgewiesen wurde. Die erneute inhaltsgleiche Beschwerde am 20. Mai 2011 via Fax war erfolgreich.

letzte Änderung: 16.07.2012