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Wehren Sie sich gegen überhöhte Preisforderungen bei Gas und Strom: Wer alles ohne Prüfung zahlt ist selber schuld!

Wenn ein Strom- oder Gaspreis nicht mit dem Versorger vereinbart oder von Ihnen akzeptiert wurde, muss er anmessen und billig sein (BGB § 315). Wenn der Versorger einen vereinbarten Preis erhöht, dann muss es dafür eine vertragliche Grundlage geben. Fehlt es daran, dann ist die Preiserhöhung nichtig. Bei Tarifkunden ergibt sich die Berechtigung zur Preiserhöhung aus dem Gesetz. Bei Sondervertragskunden muss eine Preiserhöhung vertraglich vereinbart sein und diese Vereinbarung darf den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen (BGB § 307).

So wehren Sie sich erfolgreich gegen überhöhte Gaspreise.

So wehren Sie sich erfolgreich gegen überhöhte Strompreise.

Wollen Sie den Energie-Schutzbrief, damit ein Rechtsanwalt Ihre Rechte wahrnimmt?

Oft gestellte   und Antworten dazu.

Im Forum selbst Fragen stellen.

Im Wiki zum Thema lesen oder schreiben.

Eine Sammlung aller Gerichtsurteile dazu.

Das Musterschreiben an den Versorger zum Herunterladen.

Man droht Ihnen mit Einstellung der Versorgung?

Welche Neuigkeiten gibt es zur Protestaktion?

Kontakt und Hilfe in Ihrer Nähe finden?

Prozesskostenfonds schützt Verbraucher.

Einen Rechtsanwalt finden sie hier.

Der Versorger hat den Vertrag gekündigt und verlangt die Unterzechnung eines neuen Vertrags?

Rechenhilfe zur Bestimmung der gekürzten Zahlungen.

Der Versorger klagt auf Zahlung. Hier ist Hilfe!

Ein Flyer zum Preisprotest gibt es hier: BEV_Folder

Welcher Strompreis ist angemessen?

Wechseln oder protestieren?

 

 

 

Jahresabrechnung: Hat ihr Versorger mit den überhöhten Preisen abgerechnet? Dann hier lesen. 


Weiteres zu Preisprotest

  • .1: BGB § 315.
  • .2: BGB § 307.
  • .3: Urteilssammlung.
  • .4: FAQs zu § 315.
  • .5: BGB 315 für Mieter.
  • .6: Musterschreiben an Versorger.
  • .7: Versorgungssperre.
  • .8: Einwender-Liste.
  • .9: Prozesskostenfonds.
  • .10: Rechtsanwälte.
  • .11: Protestgruppen.
  • .12: gaspreise- runter.de.
  • .13: strompreise- runter.de.
  • .14: Rechenhilfe Rechnungskürzung.
  • .15: Versorger klagt.
  • .16: Energie- Schutzbrief.
  • .17: Vertragskündigung.
  • .18: Geld zurückholen.
  • .19: Kartellrecht als Waffe.

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    • aus 2009.
    • aus 2008.
    • aus 2007.
    • aus 2006.
    • aus 2005.
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  • 1.3.3: Urteile 2010.
  • 1.3.4: Urteile 2009.
  • 1.3.5: Urteile 2008.
  • 1.3.6: Urteile 2007.
  • 1.3.7: Urteile 2006.
  • 1.3.8: Urteile 2005.
  • 1.3.9: Urteile 2004 und früher.

FAQs zu § 315

BGB 315 für Mieter

Musterschreiben an Versorger

Versorgungssperre

Einwender-Liste

Prozesskostenfonds

Rechtsanwälte

Protestgruppen

gaspreise- runter.de

strompreise- runter.de

Rechenhilfe Rechnungskürzung

Versorger klagt

Energie- Schutzbrief

Vertragskündigung

Geld zurückholen

  • 1.18.1: Enso-Kartellrechtsverstoss.
  • 1.18.2: Reg.Euskirchen.

Kartellrecht als Waffe