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Ausstieg aus Atomstrom
Atomausstieg und Brennelementesteuer
(3. Juli 2010) Bis Ende Juli wollen Bund und Länder über die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken entscheiden, so das Ergebnis des Atom-Gipfels in Berlin. Bis dahin solle auch die Einbeziehung des Bundesrats geklärt sein, hieß es.
Kurz vor dem Gipfel von Bund und Ländern hatte ein von der Deutschen Umwelthilfe veröffentlichtes Gutachten des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier für Aufsehen gesorgt.
In seiner insgesamt zwölf Seiten starken Expertise im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen kam Papier zum Ergebnis, dass die Laufzeitverlängerung der KKW nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sei.
Es handele sich dabei nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts, so Papier. Seine Stellungnahme gibt es unter www.duh.de.
Der Bundesrat müsse einer Verlängerung der KKW-Laufzeiten zustimmen, so das Ergebnis eines im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellten Gutachtens einer Berliner Anwaltskanzlei. Jede Laufzeitverlängerung sei eine wesentliche Umgestaltung des Atomgesetzes.
Zu diesem Fazit waren auch schon zwei Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums gekommen. Ministerpräsident Kurt Beck kündigte an, Rheinland-Pfalz klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn die Bundesregierung die Länderkammer in dieser Angelegenheit umgehe.
Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus drohte mit einer Normenkontrollklage, allerdings rückwirkend gegen den rot-grünen Atomausstieg.
Wie es aussieht, wird das Bundesverfassungsgericht die Frage entscheiden, ob der Bundesrat bei der Laufzeitverlängerung für die deutschen KKW gefragt werden muss.
Das Innen- und das Justizministerium sind in ihrem Gutachten zum Schluss gelangt, dass nur eine moderate Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden darf.
Innerhalb der CDU bleibt das Thema weiter umstritten. Acht Bundesländer haben bisher eine Mitsprache gefordert, drei nicht. Beide Lager haben vorsorglich entsprechende Klagen angekündigt.
Ex-Minister Prof. Rupert Scholz hat ein Gutachten vorgelegt, nach dem eine Verlängerung der KKW-Laufzeiten nicht vom Bundesrat genehmigt werden muss, da der Aufsichtstätigkeit der Länder keine wesentlich andere Bedeutung verliehen werde.
Eine Abstimmung sei nur im Bundestag erforderlich. Scholz widerspricht damit anderen Gutachten, wie z.B. dem des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Papier, der ein Mitspracherecht der Länderkammer für nötig erachtet.
Im Kampf gegen die geplante Brennelemente-Steuer sähen sich die KKW-Betreiber gut gerüstet, meldet das "Handelsblatt". Sie verwiesen auf die Atomausstiegsvereinbarung, die die rot-grüne Bundesregierung im Juni 2000 mit den Unternehmen geschlossen habe.
Diese schließe eine Besteuerung der Brennelemente aus Sicht der Branche aus, hieß es. Man werde notfalls gegen die Einführung der Steuer klagen, zitiert das Blatt einen Branchenmanager.
E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall würden seit 2005 die Vereinbarung zum Atomausstieg, die sie selbst mit ausgehandelt und unterschrieben hätten, brechen, unterlaufen und bekämpfen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, der den "Atomkonsens" seinerzeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium mit ausgehandelt hatte.
Jetzt wollten sie aus eben dieser Vereinbarung Honig saugen. In der Ausstiegsvereinbarung hatte es unter der Überschrift "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" geheißen: "Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht."
In der Zwischenzeit aber sei die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen mit der Einführung des CO2-Emissionshandels auf EU-Ebene stark belastet worden, die Kernenergie jedoch nicht, so Baake.
Bisher werde die Kernenergie gerade nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminiert, sondern im Gegenteil massiv begünstigt. Die von der Bundesregierung geplante Brennelementesteuer würde diese Begünstigung nicht einmal vollständig, sondern nur teilweise abbauen.
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