Wegen der Behinderung von Kartellermittlungen muss E.ON ein Bußgeld an die EU zahlen.

Drastische Strafe für E.ON

(17. Dezember 2010) Wegen der Behinderung von Kartellermittlungen muss E.ON ein Bußgeld von 38 Mio Euro an die EU zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte eine Nichtigkeitsklage des Konzerns gegen die 2008 verhängte Buße zurückgewiesen.

Nach einer Durchsuchung von E.ON-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll das Unternehmen ein an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. E.ON hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. E.ON hat nun zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

letzte Änderung: 24.07.2023