Kohlekraftwerk ist Schwarzbau: Datteln IV
Von Louis-F. Stahl
(10. November 2021) Die seit über 10 Jahren anhaltende Skandalserie um Deutschlands jüngstes Kohlekraftwerk reißt nicht ab. Mit drei Urteilen vom 26. August 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass der Bebauungsplan für das erst im Jahr 2020 in Betrieb genommene Kohlekraftwerk Datteln IV rechtswidrig und damit unwirksam ist (Az. 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE). Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gemeinhin handelt es sich bei dem Kohlekraftwerk Datteln IV damit jetzt um etwas, was im Volksmund als „Schwarzbau“ bezeichnet wird.
In gewisser Weise wiederholt sich mit dieser jüngsten Entscheidung des OVG NRW eine unendliche Geschichte: Eigentlich hätte das Kohlekraftwerk bereits im Jahr 2011 in Betrieb gehen sollen. Bereits der ursprüngliche Bebauungsplan wurde jedoch vom OVG NRW im Jahr 2009 für unwirksam erklärt. Gravierende Baumängel und weitere von Gerichten für rechtswidrig befundene Genehmigungen hatten die Inbetriebnahme über beinahe ein Jahrzehnt verhindert. Im Januar 2019 stand schließlich mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der sogenannten Kohlekommission fest, dass Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen wird. Die Kohlekommission empfahl dabei auch ausdrücklich, auf die Inbetriebnahme neuer Kraftwerke zu verzichten. Während um die Details des Kohleausstiegs politisch gerungen wurde, brachte der Kraftwerksbetreiber Uniper am 30. Mai 2020 Datteln IV mit den inzwischen vorliegenden Genehmigungen schnell ans Netz. Das war genau fünf Tage nach der Behandlung des Gesetzes zum Kohleausstieg im Wirtschaftsausschuss des Bundestages und nur wenig später wurde am 3. Juli 2020 der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 im Bundestag endgültig beschlossen.
Gegen den bereits nachgebesserten Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 hatten der Landesverband Nordrhein-Westfalen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie vier Privatpersonen und die Stadt Waltrop am 2. Juni 2015 Klage eingereicht. Für den Erhalt des Bebauungsplans setzten sich vor Gericht erfolglos die Stadt Datteln sowie beigeladen die Uniper Kraftwerke GmbH und das Land Nordrhein-Westfalen ein. Das OVG NRW betonte im Zuge der Urteilsverkündung, dass die Unwirksamkeit des Bebauungsplans und der damit einhergehende baurechtliche Status des Kraftwerks keine unmittelbare Auswirkung auf die eigentliche Betriebserlaubnis habe. Beim OVG NRW ist gleichwohl auch eine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung – und damit die Betriebserlaubnis – des Kraftwerkes anhängig, deren Entscheidung noch aussteht.