Energiepreise auf Achterbahnfahrt

Bereits im vergangenen Jahr stiegen die Energiepreise so stark wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Strom und Gas waren an den Handelsbörsen Ende des Jahres 2021 vier- bis fünfmal so teuer wie noch zum Jahresbeginn. Nachdem im Januar 2022 kurz eine deutliche Erholung eingesetzt hatte, explodierten die Preise mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Ende Februar.
Von Louis-F. Stahl

(19. Mai 2022) Energieverbraucher sehen sich seit Mitte des Jahres 2021 stark steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Zahlreiche Versorger geben seither die steigenden Beschaffungskosten an ihre Kunden weiter – die Börsenpreise steigen jedoch noch deutlich schneller als die bisher an Energieverbraucher weitergegebenen Preissteigerungen. Dies konnten viele Energieversorger bisher dadurch abfedern, dass der Einkauf in großen Teilen nicht an der Börse in Echtzeit (Intraday) oder für den nächsten Tag (Day-Ahead), sondern langfristig mit Terminkontrakten (Futures) für ein, zwei oder drei Jahre im Voraus erfolgte. Da die Energiepreissteigerungen inzwischen seit beinahe einem Jahr andauern, laufen nunmehr die vor Beginn der Preissteigerungen geschlossenen Future-Kontrakte zunehmend aus, sodass die Preise für Energieverbraucher in den kommenden Monaten noch deutlich schneller steigen dürften als bisher.

1224 Achterbahn / Foto: D. Pfleiderer / stock.adobe.com

Preiszusammensetzungen

Zu beachten ist insbesondere, dass die allgegenwärtig kommunizierten Großhandels- und Börsenpreise nur einen kleinen Teil der tatsächlichen von Energieverbrauchern zu zahlenden Preise ausmachen. Mehr als 75 Prozent des Strom- und Gaspreises für Letztverbraucher setzt sich aus Steuern, Abgaben, staatlichen Umlagen sowie Netzentgelten zusammen. Der Börsenpreis für Strom von durchschnittlich 24,5 Cent pro Kilowattstunde im März 2022 verteuert sich um rund 8 Cent für Netzentgelte, 2 Cent Stromsteuer, 3 Cent EEG-Umlage, 3 Cent sonstige Umlagen, 3 Cent Marge und 8 Cent Umsatzsteuer – in Summe kostet Strom damit aktuell rund 51,5 Cent/kWh. Für Erdgas gelten ähnliche Grundzusammenhänge.

1224 Brennstoffpreisentwicklung verschiedener Energieträger  Daten: Stat. Bundesamt, BdE-Flüssiggasbörse, Gunnar Harms, eigene E

Auswirkungen für Energieverbraucher

Sofern sich nicht überraschend eine Preiswende ereignet, müssen sich Energieverbraucher aus den genannten Gründen auf kurzfristig weiter steigende Endkundenpreise sowie mittelfristig ein deutlich höheres Preisniveau einstellen, als wir es bisher gewohnt waren. Betrachtet man die zu erwartenden Preissteigungen für Endkunden im Bereich Strom von rund 65 Prozent und für Gas im Bereich von 100 Prozent, ergibt sich für einen Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.000 kWh sowie einem Gasverbrauch in Höhe von 18.000 kWh eine finanzielle Mehrbelastung pro Jahr in Höhe von 600 Euro für Strom und 1.250 Euro für Gas. Verbraucher sind gut beraten, für diese absehbaren Preissteigerungen bereits jetzt Rücklagen zu bilden. Dies gilt insbesondere für Mieter, die Brennstoffpreissteigerungen erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung rückwirkend als Nachzahlung erhalten werden. Die Preissteigerungen der letzten Monate und die höheren Energiekosten im laufenden Jahr werden Mieter demzufolge im Verlauf des Jahres 2023 mit einer saftigen Nachzahlung treffen. Der Bund der Energieverbraucher appelliert in diesem Zusammenhang an Vermieter, im Fall von Vertragsanpassungen bei der Energiebeschaffung, beziehungsweise von Preissteigerungen, direkt ihre Mieter über die zu erwartenden Mehrkosten zu informieren und Vorauszahlungsanpassungen zu vereinbaren.

Unzulässige Kündigungswellen

Zahlreiche Energieversorger, vorwiegend sogenannte „Discount-“ oder auch „Billigversorger“, hatten über die vergangenen Jahre die preiswerten Börsenpreise für kurzfristige Energielieferungen (Day-Ahead) ausgenutzt und keine Beschaffungsverträge zur langfristigen Preisabsicherung abgeschlossen. Mit dem Anstieg der Börsenpreise gerieten diese Unternehmen sofort in finanzielle Nöte und sahen sich teilweise nicht imstande, ihre über ein oder zwei Jahre geschlossenen Verträge mit Energieverbrauchern weiter zu erfüllen.

Verbraucher, denen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne Anlass durch ihren Versorger gekündigt wird, sollten zunächst auf die Unzulässigkeit der Kündigung gegenüber dem Anbieter hinweisen, auf die Erfüllung des Vertrages bestehen und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ankündigen, sollte der Versorger seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung nicht nachkommen. Das wirtschaftliche Risiko von Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit trägt nämlich der Energieversorger und dieser kann nicht bloß deswegen kündigen, weil er aufgrund seiner Fehler in der Beschaffungskalkulation keinen Gewinn erwirtschaftet.

Der Schadenersatzanspruch bei einer vertragswidrigen Versorgungseinstellung berechnet sich aus der Differenz des im Vertrag vereinbarten Preises zu den Preisen, die Verbraucher ohne den Vertrag beispielsweise in der Ersatzversorgung zahlen müssen. Sollten Sie von einer solchen unberechtigten Kündigung betroffen sein, können Sie als Mitglied im Bund der Energieverbraucher ein Musterschreiben als Vorlage beim Verein anfordern. (info@energieverbraucher.de)

Grundversorger als Drückeberger

Sofern ein Energieversorger die Belieferung von Kunden einstellt oder gar insolvent geht, geht bei keinem Energieverbraucher das Licht aus. In jedem Fall muss der örtliche Grund- und Ersatzversorger die weitere Belieferung sicherstellten! Der Bund der Energieverbraucher beobachtet jedoch einzelne Fälle, in denen sich Grundversorger davor drücken wollen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, da ihnen dies „wirtschaftlich nicht zumutbar sei“. Hierzu ist festzustellen, dass die Grund- und Ersatzversorger über Jahrzehnte gute Gewinne erwirtschaftet haben und es daher durchaus im Rahmen des unternehmerischen Risikos zumutbar ist, ein paar Monate ohne satte Gewinne auszukommen. Unabhängig davon sieht das Energiewirtschaftsgesetz eine Ausnahme der „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“ in der Ersatzversorgung nicht vor.

1224 Grafik Entwicklung der Börsenpreise für Strom und Erdgas / Daten: Fraunhofer ISE

Aufgrund der zahlreichen unzulässigen Kündigungen von Billigversorgern haben einige Grundversorger eine „zweipreisige“ Grundversorgung entwickelt, die für Neukunden deutlich teurer ist als für Bestandskunden. Der Bund der Energieverbraucher erachtet dieses doppelte Preiskonzept als unzulässig, da das Energiewirtschaftsgesetz nur eine Grundversorgung kennt. Insoweit wurden Grundversorger auch bereits für diese Praxis abgemahnt sowie erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Zahlreiche Gerichte haben Grundversorger mit verschiedenen Tarifen für die gleiche Leistung ein solches Geschäftsgebaren untersagt. Darunter das Landgericht Frankfurt am Main den Versorger Mainova (Az. 3-06 O 6/22), das Landgericht Köln die RheinEnergie (Az. 90 O 12/22), das Landgericht Mannheim die Stadtwerke Pforzheim (Az. 22 O 3 / 22 Kart) und das Landgericht Hannover die EVI Energieversorgung Hildesheim (Az. 25 O 6 / 22).

Vorsicht Falle!

Die aktuelle Energiemarktlage erlaubt derzeit in jedem Fall keine günstigen Preise für Neu- und Wechselkunden. Angeboten auf Wechselportalen, die mit Preisen deutlich unter anderen Anbietern sowie mit erst am Ende einer Vertragslaufzeit fälligen Bonuszahlungen locken, muss in der aktuellen Marktlage mit äußerstem Misstrauen begegnet werden. Auch sind bereits einige Versorgungsunternehmen in die Insolvenz gerutscht, weshalb Energieverbraucher derzeit keinesfalls Vorkassetarife oder Verträge mit Kautionen abschließen sollten. Der Bund der Energieverbraucher rät daher, derzeit keinen Wechsel vorzunehmen, sofern dies nicht notwendig ist. Sofern eine Preissteigerung bei Ihrem derzeitigen Anbieter moderat ist, ist es derzeit häufig die bessere Wahl, diesen Vertrag fortzusetzen und auf einen Wechsel zu verzichten. Der Verein beobachtet auch, dass sich bei Preiserhöhungen eine Anfrage beim derzeitigen Versorger nach einem niedrigeren, angemesseneren Preis lohnt und für Bestandskunden durchaus Verhandlungsspielräume bestehen.

Energieknappheit

Warum die Energiepreise im Verlauf des Jahres 2021 enorm gestiegen sind, lässt sich nicht auf nur eine Ursache zurückführen. Durch die Rücknahme von Coronamaßnahmen nahm im Frühjahr 2021 zunächst die Wirtschaft weltweit wieder an Fahrt auf – und damit auch deren Energieverbrauch. Die im Jahr 2020 erfolgten Preisrückgänge durch ein Energieüberangebot mangels industrieller Nachfrage wurden damit mehr als nur zurückgerollt. Insgesamt habe, Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zu Folge, der Erdgasverbrauch in Deutschland – trotz steigender Preise – im vergangenen Jahr ein 15-Jahres-Hoch erreicht. Gleichzeitig sank die Gasimportmenge im vergangenen Jahr nach Erhebungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle um 6,4 Prozent. Die deutlich gestiegene Nachfrage bei sinkenden Importmengen führte nicht nur zu einer deutlichen Preissteigerung, sondern auch zum Aufzehren der Vorräte aus den Gasspeichern.

1224 Grafik Füllstand der Gasspeicher in Deutschland / Daten: Europäischer Verband der Gasinfrastruktur-Betreiber (AGSI+)

Die Füllstände der deutschen Gasspeicher betrugen im September 2021 nur rund 65 Prozent. Normalerweise sind diese Speicher vor dem Winter komplett gefüllt. Die Energiedepesche berichtete bereits in „Dramatische Energiepreisexplosion“ über Auffälligkeiten im Hinblick auf die von russischen Unternehmen betriebenen Gasspeicher: „Daten für den Gazprom-Speicher im niedersächsischen Rehden – mit 4 Milliarden Kubikmeter Speichervolumen einer der größten Speicher Europas – zeigen nur einen Füllstand von 5 Prozent. Die übrigen Speicher der Gazprom-­Tochter Astora in Deutschland sind mit durchschnittlich rund 10 Prozent kaum besser gefüllt.“ Rückblickend liegt der Verdacht nahe, dass die erfolgte Leerung der durch russische Unternehmen kontrollierten deutschen Gasspeicher vor dem Winter 2021, daher vor der damals noch strittigen Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 (siehe „Nord Stream 2 am Ende?“) und vor dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022, eiskalt geplant war.

Erdgas

Dementsprechend deutlich fällt der Preisanstieg für Erdgas aus. Zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 stieg der Börsenpreis am Trading Hub Europe (THE) für kurzfristige Lieferungen (Day-Ahead) um 508 Prozent. Mit dem sich abzeichnenden Winterende – und der damit einsetzenden Entspannung hinsichtlich der Ängste um die knappen Gasreserven – halbierte sich der Preis im Verlauf von zwei Monaten bis Ende Februar 2022. Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine explodierte der Preis jedoch: Notierte die Kilowattstunde um den 22. Februar 2022 am THE bei rund 7 Cent, waren es wenige Tage später satte 24 Cent pro Kilowattstunde. Über den Verlauf des Monats März stabilisierte sich der Preis auf einem Niveau von rund 13 Cent/kWh. Dies entspricht in etwa den aktuellen Preisen für Endkunden im Bereich von Gasversorgungsvertragsneuabschlüssen – jedoch ohne Berücksichtigung von Netzentgelten, Steuern und Umlagen. Im Ergebnis läge der reale Gaspreis für einen kurzfristigen Letztverbrauch im März 2022 bei rund 20 Cent/kWh.

Strom

Die Strompreise folgen dem Gaspreis, wenn auch auf einem höheren Niveau (siehe Grafik). Ein Grund dafür ist, dass der höchste zum Zuschlag kommende Preis den gesamten Börsenwert bestimmt (Merit-Order-Effekt) und die preissetzenden Gaskraftwerke künstlich einen hohen Strompreis erzeugen, während die Betreiber von Atom- und Kohlekraftwerken, sowie insbesondere die Betreiber erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen, deutlich geringere Preise verlangen würden. Hier kommt es zu Mitnahmeeffekten im Milliardenbereich durch die Betreiber fossiler Kraftwerke und an der Direktvermarktung teilnehmende Betreiber erneuerbarer Großanlagen. Kleine Stromeinspeiser, wie PV-Dachanlagenbesitzer, erhalten hingegen eine geradezu mickrig anmutende Festvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und profitieren von den hohen Börsenpreisen nicht. Das aktuelle Marktdesign bestraft Energieverbraucher und Prosumer daher doppelt: Sie zahlen die überhöhten Preise für ihren Strombezug und erhalten bei einer Stromeinspeisung nur einen Bruchteil dessen, was die großen Energiekonzerne erlösen. Darüber berichten wir auch ausführlich auf „Einspeisevergütung: Hoher ‚Marktwert Solar‘“.

Heizöl, Benzin und Diesel

Gleichwohl die Abhängigkeit von Russland im Rohölbereich verglichen mit Erdgas vernachlässigbar ist und es keine deutlichen Ölpreissteigerungen am Weltmarkt gegeben hat, haben die deutschen Mineralölunternehmen den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Verwerfungen im Bereich der Gaspreise als kaum nachvollziehbare Rechtfertigung für eine deutliche Anhebung der Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise genutzt. Kostete Heizöl Mitte Februar 2022 rund 95 Cent je Liter, waren es Anfang März 2022 bis zu 200 Cent je Liter. Bis Ende März ist der Preis auf rund 140 Cent je Liter gesunken – notiert damit aber noch immer 45 Cent über dem letzten nachvollziehbaren Preis. An den Zapfsäulen für Benzin und Diesel zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung gestartet, die aufklären soll, ob bei diesem Preisanstieg alles mit rechten Dingen zugegangen ist, oder ob es möglicherweise illegale Preisabsprachen gegeben hat. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, insbesondere Raffinerien sowie deren Betreiber bei seiner Untersuchung in den Fokus zu nehmen.

Flüssiggas

Das zum Heizen teilweise genutzte „Flüssiggas“ besteht zum Großteil aus dem Gas Propan und einer Beimischung an Butan. Diese Gase ­fallen in Erdölraffinerien bei der Kraftstoffherstellung als Abfallprodukt an und werden Energieverbrauchern zu hohen Preisen als Brenngas verkauft. Dementsprechend ist der bei Flüssiggas zu beobachtende Preisanstieg um bis zu 90 Prozent eher dem unerklärlichen Kraftstoffpreisanstieg zuzurechnen und sollte in die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes aufgenommen werden.

Holzpellets

Neben fossilen Brennstoffen ist auch der Preis für Holzpellets um 50 bis 60 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung erfolgte jedoch unabhängig von den jüngsten Kriegs- und Krisenentwicklungen bereits in den Monaten Oktober, November und Dezember des Jahres 2021. Seit Januar 2022 ist der Preis für Pellets stabil geblieben. Der Preisanstieg im vierten Quartal 2021 sei laut Pelletherstellern auf gestiegene Preise für Holz sowie eine steigende Nachfrage nach Pellets zurückzuführen. Tatsächlich sind die Holzpreise im vergangenen Jahr gleichlaufend mit der Pelletpreisentwicklung angestiegen. Als Ursachen dafür gelten eine stark gestiegene Nachfrage des Bausektors nach Holz sowie längere Trockenperioden und Waldbrände – auch bedingt durch den Klimawandel.

Entlastungspakete

Um Energieverbraucher angesichts der beinahe explodierenden Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung im März 2022 ein breites Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Das rund 15 Milliarden Euro schwere Entlastungspaket sieht eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Arbeitnehmerpauschbetrages, der Pendlerpauschale, eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die Zahlung einer Energiepreispauschale, eines Kindergeldzuschusses und Einmalzahlungen für Sozialleistungsempfänger vor. Über das „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ berichten wir Ihnen ausführlich auf „Energiekostenentlastungspaket“. Zusätzlich wurde bereits zuvor im Februar 2022 ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die EmpfängerInnen von Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und BAföG angekündigt, worüber wir ausführlich auf „Einmaliger Heizkostenzuschuss“ berichten. Wie sich die derzeitige Achterbahnfahrt der Energiepreise weiter entwickeln wird, ist kaum abzusehen. Die Energiedepesche wird sie in jedem Fall auch künftig informiert halten.

1224 Cartoon Zapfhahn mit Zitat / Zeichner: Prof. Guido Kühn

„Die tiefe Unlust uns energietechnisch umzustellen macht uns zur Geisel unserer selbst. Die unter größtem Aufwand und mit massiven politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen wie ökologischen Entbehrungen zementierte Abhängigkeit diktiert nun die Grenzen unseres Anstandes.“
Prof. Guido Kühn, Cartoonist und Professor für Mediendesign

letzte Änderung: 07.02.2017