Gesetzentwurf zum Messstellenbetriebsgesetz: Einführung von Smart Metern wird beschleunigt
(12. April 2023) 2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurden das Messstellenbetriebsgesetz und 14 andere Gesetze geändert. Die Vorgaben waren jedoch zu streng und die Digitalisierung kam nicht in Gang. Es fehlte an elektronischen Zählern (modernen Messeinrichtungen) und den Übertragungsgeräten (Gateways) zum Messstellenbetreiber. Diese seien noch nicht marktreif, wollten zahlreiche klagende Versorger gerichtlich feststellen lassen. Noch vor einem Urteil einigte man sich darauf, dass es keine Pflicht zur Einführung elektronischer Zähler gebe.
Bisher musste das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Sicherheit und Marktverfügbarkeit bestätigen. Diese Regelung wird durch einen am 10. Februar in den Bundestag eingebrachten neuen Gesetzentwurf gestrichen. Stattdessen wird ein „agiler Rollout“ eingeführt, mit dem die Messstellenbetreiber auch dann beginnen dürfen, wenn die Kommunikationsschnittstellen (Gateways) zur Fernablesung der Smart Meter noch keine zusätzlichen Anwendungen zur Protokollierung, Fernsteuerbarkeit und Übermittlung von Stammdaten ermöglichen.
Es gibt ferner eine dreistufige Verpflichtung zum Einbau von Smart Metern inklusive der kompletten Gateways, die ab 2025 beginnt und bis Ende 2025 bereits 20 % der Letztverbraucher erfasst haben muss. Bis Ende 2028 müssen die Kunden zur Hälfte und bis Ende 2030 zu 95 % mit den Geräten ausgestattet sein. Die den Anschlussnutzern berechneten Kosten des Messstellenbetriebs dürfen höchstens 20 Euro brutto jährlich betragen.
Gesetzentwurf: bdev.de/smartmetergesetz
Plenardebatte: bdev.de/smdebatte