Heiz- und Warmwasserkosten

Heiz- und Warmwasserkosten: Energiezähler müssen ab 2027 fernablesbar sein

Rüsten Vermieter ältere Zähler nicht rechtzeitig um, können Mieter die Kosten um bis zu sechs Prozent kürzen
Von Michael Herte

(12. Oktober 2026) Bis Jahresende müssen ältere Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler grundsätzlich nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Ausnahmen gelten, wenn dies technisch nicht möglich ist oder im Einzelfall einen unangemessenen Aufwand oder eine unbillige Härte verursachen würde.

Umgerüstet wird dort, wo der Verbrauch der einzelnen Wohnung erfasst wird: an den Heizkörpern durch Heizkostenverteiler oder für die Wohnung durch einen Wärmezähler. Auch Warmwasserzähler müssen fernablesbar sein. Nicht gemeint ist der Zähler am Heizkessel. Für den Hauptzähler eines Fernwärmeunternehmens gelten eigene Vorschriften.

Sind fernablesbare Geräte vorhanden, müssen die Bewohner monatlich über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informiert werden. Diese Pflicht gilt bereits seit Januar 2022. Die Mitteilung vergleicht den Verbrauch des vergangenen Monats mit dem Vormonat. Soweit Daten vorliegen, kommen der Vorjahresmonat und ein durchschnittlicher Nutzer als Vergleich hinzu.

Verantwortlich ist der Gebäudeeigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus fällt nicht darunter, weil dort keine Heizkosten auf verschiedene Nutzer verteilt werden.

Eigentümer müssen Vorgaben umsetzen

Bleibt die Umrüstung grundlos aus, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um drei Prozent kürzen. Das gilt auch, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen fehlen oder unvollständig sind. Verstößt ein Vermieter gegen mehrere Pflichten (Geräte nicht fernablesbar, keine monatlichen Verbrauchsinformationen), addieren sich die Rechte: Der Mieter darf dann um sechs Prozent kürzen. Einzelne Wohnungseigentümer können dieses Recht gegenüber ihrer Gemeinschaft nicht geltend machen, aber verlangen, dass die Gemeinschaft die Vorgaben umsetzt.

Unser Rat: Fragen Sie Anfang 2027 beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach, wenn weiterhin in der Wohnung abgelesen wird oder Sie keine monatlichen Verbrauchsdaten erhalten.

letzte Änderung: 02.07.2015