Halogenlampenverbot ab September
Von Louis-F. Stahl
(26. Oktober 2018) Seit 2009 rückt die EU besonders ineffizienten Leuchtmitteln zu Leibe. In sechs Stufen wurde das „in Verkehr bringen“ von ineffizienten Glühlampen immer weiter eingeschränkt. Am 1. September 2018 tritt die sechste und letzte Stufe der Verordnung für „die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen“ in Kraft (EU-Verordnungen 244/2009 und 2015/1428). Eigentlich sollte diese Stufe bereits im Jahr 2016 in Kraft treten. Auf Drängen der Industrie wurde das Halogenlampenverbot jedoch um knapp zwei Jahre verschoben.
Nachdem einfache Glühlampen für die Sockel E14 und E27 (links im Bild) mit der Effizienzklasse „G“ bereits seit Jahren nicht mehr zulässig sind, werden zum 1. September 2018 rundstrahlende Halogenlampen (rechts im Bild) mit Effizienzklasse „C“ verboten. Zulässig sind ab diesem Datum nur noch ungerichtete Leuchtmittel, die mindestens die Effizienzklasse „B“ erfüllen. Vom neuen Verbot sind neben den bekannten Schraubsockelleuchtmitteln E14 und E29 grundsätzlich auch Leuchtmittel für die Stecksockel B15d, G4, GY6.35, R7s und G9 betroffen. Für bestimmte Anwendungen, bei denen das Licht von der Lampe gebündelt abgegeben wird, dürfen jedoch auch weiterhin Halogen-Leuchtmittel mit Effizienzklasse „C“ vertrieben werden. Unter Berufung auf diese Ausnahme werden voraussichtlich auch zukünftig viele Leuchtmittel mit Stecksockel erhältlich bleiben. Weitere Ausnahmen bestehen für Speziallampen wie Backofen- und Kühlschrankbeleuchtungen.
Im Handel werden die Leuchtmittel nicht zum Stichtag aus den Regalen verschwinden. Lediglich das „in Verkehr bringen“, daher die Produktion oder der Import der ineffizienten Leuchtmittel, wird ab diesem Tag verboten. Für Verbraucher ist das Verbot stromfressender Halogen-Leuchtmittel jedoch kein Verlust. Stromsparende Alternativen mit LED-Technik stehen seit Jahren zur Verfügung – auch mit warmen Farbtemperaturen (siehe LED statt Halogen und LED ersetzen Leuchtstoffröhren, Auch G4 kann LED).