Energiecharta-Vertrag gekündigt

(2. Januar 2023) Jahreslanger Protest hatte Erfolg: Die Bundesregierung tritt aus dem Energiecharta-Vertrag aus. Dieser Vertrag sichert private Investitionen. Staaten können von Firmen für Gewinnausfälle durch Umweltauflagen haftbar gemacht werden. Verhandelt wird vor privaten Schiedsgerichten außerhalb des Rechtssystems.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz: „Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens“. Auch nach dem Austritt können Klagen gegen Deutschland noch in den nächsten 20 Jahre angestrengt werden. Der Rücktritt soll noch vor Jahresende 2023 wirksam werden. Neben Deutschland haben Frankreich, Niederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 ausgetreten.

letzte Änderung: 25.06.2013