harte Emissionsbegrenzungen notwendig

Minderungen unzureichend – harte Emissionsbegrenzungen notwendig

(27. Januar 2023) Der Expertenrat für Klimafragen wurde mit dem Klimaschutzgesetz 2020 installiert. Er hat jetzt sein erstes Zweijahresgutachten vorgestellt. Die Bilanz ist klar: Ohne einen Paradigmenwechsel sind die Klimaziele bis 2030 nicht zu erreichen. „Die bisherigen Emissions-Reduktionsraten reichen bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren, „Die jährlich erzielte Minderungsmenge müsste sich im Vergleich zur historischen Entwicklung der letzten 10 Jahre mehr als verdoppeln. Im Industriesektor wäre etwa eine 10-fache und bei Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig.“ Diese enormen Minderungen bedeuten nicht mehr einfach nur mehr Anstrengungen, sondern einen Paradigmenwechsel., so Ratsmitglied Thomas Heimer. Das bisherige Ausbautempo bei Solar- und Windenergieanlagen, Wärmepumpen oder der Elektromobilität wird laut dem Zweijahresgutachten bei weitem nicht ausreichen, um die jeweils anvisierten Ausbauziele der Regierung zu erreichen. Zudem wird deutlich, dass im gleichen Maße der Abbau des fossilen Kapitalstocks im Gebäude- oder Verkehrssektor, beispielsweise von Öl- und Gasheizungen oder des fossilen Pkw-Bestands, notwendig wäre, um die Klimaziele auf diesem Wege zu erreichen.

Der Rat fordert eine harte Begrenzung zulässiger Emissionsmengen. Politische Steuerung hätte dann nicht mehr die primäre Aufgabe, Emissionen zu steuern, sondern die dafür umso größere Herausforderung, den Wandel so zu gestalten, dass er für Wirtschaft und Gesellschaft ökonomisch und verteilungspolitisch tragfähig ist.

letzte Änderung: 25.06.2013