Einspeisevergütung: Was tun, wenn der Netzbetreiber nicht überweist?
Besitzer von Photovoltaikanlagen warten mitunter monatelang auf Auszahlungen – aber sie können sich wehren.
Von Peter Ringel
(13. April 2026) Mehr als ein Jahr warten manche Betreiber von PV-Anlagen auf die Vergütung für eingespeisten Strom. Quer durch die Republik sind Netzbetreiber mit der Zahlung im Rückstand. Über die meisten gibt es nur vereinzelte Beschwerden – einige Unternehmen fallen aber besonders negativ auf, teilt die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Anfrage mit. Zu einer einstelligen Prozentzahl der Netzbetreiber gingen 2025 Beanstandungen ein.
Immerhin ist das Beschwerdeaufkommen seit August rückläufig. Im Vorjahr häuften sich Beschwerden etwa über EWE Netz in Niedersachsen. Bei Westnetz waren die Zahlungsrückstande so notorisch, dass die BNetzA ein Aufsichtsverfahren eingeleitet hat. Netzbetreiber verweisen auf die stark gestiegene Zahl von PV-Anlagen und auf IT-Umstellungen.
Auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen suchen Betreiber Rat. René Zietlow-Zahl berichtet von Rückständen etwa bei Westfalen Weser Netz. Anders als etwa bei Gaslieferverträgen sind die Zahlungsmodalitäten im EEG nicht detailliert geregelt, erklärt der Referent für Energierecht. Das gilt insbesondere für die Jahresabrechnungen. Festgelegt ist lediglich, dass dem Netzbetreiber jeweils bis Ende Februar über die Zählerstände die eingespeiste Menge mitzuteilen ist. Ab diesem Zeitpunkt entsteht der Vergütungsanspruch.
Beträge beim Netzbetreiber einfordern
Bleibt das Geld aus, können Forderungen zivilrechtlich geltend gemacht werden. Laut René Zietlow-Zahl ist entscheidend, den Netzbetreiber in Verzug zu setzen. Das erfolgt, indem der fällige Betrag gefordert und eine angemessene Frist beispielsweise von zwei Wochen gesetzt wird. Versendet wird die Forderung am besten per Einwurf-Einschreiben. Hilft das nicht, sind zunächst ein Mahnverfahren und schließlich eine Klage möglich. Im Erfolgsfall entstehen dem Betreiber dabei keine Kosten, er muss aber Gerichtskosten vorschießen. Es bleibt ein Risiko, das abzuwägen ist.
In jedem Fall ist zu prüfen, ob dem Netzbetreiber alle nötigen Unterlagen wie Datenblätter, Inbetriebsetzungsprotokoll, Anmeldung im Marktstammdatenregister und Bankverbindung übermittelt wurden.
Weitere Hilfe
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland stellt unter www.sfv.de/mahnverfahren Musterrechnungen und Informationen zur Berechnung von Verzugszinsen bereit. Auch bei der Clearingstelle EEG/KWKG finden Betreiber viele nützliche Hinweise.