Grundversorgungsvertrag entfällt

PV-Einspeisezähler: Grundversorgungsvertrag entfällt

(3. Juni 2025) Seit Mai 2024 bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Neuerung für Photovoltaiknutzer: Der zusätzliche Grundversorgungsvertrag für Einspeisezähler entfällt. Die minimale Strommenge, die der Wechselrichter verbraucht, wird nun einfach dem Haushaltsstrom zugerechnet. Doch Vorsicht: Energieversorger und Netzbetreiber setzen diese Regel nicht automatisch um und viele zahlen weiterhin unnötig.

 ED 01/2025 PV-Einspeisezähler: Grundversorgungsvertrag entfällt (S.7) 
ED 01/2025 Photovoltaik: So entlarven Sie unseriöse Anbieter (S.7)  

Die Lösung? Aktiv werden! Kündigen Sie den überflüssigen Vertrag – mit zweiwöchiger Frist – und fordern Sie schriftlich, dass Ihre PV-Anlage dem Haushaltsstrom zugeordnet wird. Damit sparen Sie leicht 100 Euro und mehr jährlich. Die Regelung ist ein Fortschritt, doch ohne klare Vorschriften ziehen sich Versorger leicht aus der Verantwortung. Wer die Änderung nicht kennt, bleibt auf unnötigen Kosten sitzen. 

letzte Änderung: 04.06.2025