Stromverträge

Stromverträge: Wechsel geht schneller, aber nicht mehr rückwirkend

Seit Anfang Juni gelten neue Regeln, wenn Verbraucher den Stromversorger wechseln. Einige Änderungen bringen allerdings Nachteile mit sich. Das betrifft vor allem Menschen, die umziehen.

(29. Juli 2025) Zum 6. Juni sind neue Regeln für den Wechsel des Stromversorgers in Kraft getreten. Sie sind insbesondere für Kunden relevant, die in eine neue Wohnung ziehen. Früher war es möglich, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln, und zwar bis zu sechs Wochen nach Einzug. Jetzt sind nur noch Anmeldungen für in der Zukunft liegende Termine möglich. Wer am Tag des Einzugs noch keinen Stromvertrag hat, landet automatisch in der Grundversorgung. Doch die ist in der Regel besonders teuer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, sich frühzeitig um den Wechsel zu kümmern, am besten mit mindestens einer Woche Vorlauf. Am Tag des Ein- oder Auszugs sollten die Zählerstände an den Versorger übermittelt werden.

 ED 02/2025 Stromverträge: Wechsel geht schneller, aber nicht mehr rückwirkend (S.6) 

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich rechtzeitig um den Stromversorger kümmern. Sonst könnte es unnötig teuer werden.

Der technische Prozess des Wechsels muss nach den neuen Regeln werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. In der Vergangenheit soll dies bis zu acht Werktage gedauert haben. Die Kündigungsfristen haben damit aber nichts zu tun – die vertraglich vereinbarten Zeiten gelten weiterhin. Allerdings müsse nach Ablauf des Vertrags der technische Umstieg innerhalb eines Tages erfolgen.

27,1 Cent pro Kilowattstunde zahlen Neukunden mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden derzeit im Schnitt 
Quelle: Check24
Identifikationsnummer sollte nicht leichtfertig weitergeben werden

Eine weitere Änderung betrifft die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Sie soll laut der Neuregelung beim Anbieterwechsel angegeben werden, um Versorgern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern die Kommunikation zu erleichtern und Verwechslungen zu vermeiden. Die elfstellige Nummer findet sich auf der Stromrechnung. Sie ist eindeutig einer bestimmten Adresse zugeordnet und bleibt auch bei einem Austausch des Zählers gleich.

Betrüger können diese Nummer allerdings nutzen, um einen unberechtigten Wechsel zu einem neuen Stromanbieter in die Wege zu leiten, warnen Verbraucherschützer. Deshalb sollte sie nicht leichtfertig herausgegeben werden, etwa wenn sich ein Anrufer als Mitarbeiter des Versorgers ausgibt.

letzte Änderung: 28.07.2025