Gebotszonen: Sinkende Kosten durch Teilung des Strommarkts

Deutschland zahlt Milliarden für ein Stromsystem, das gegen die ökonomische Vernunft konstruiert ist. Eine Reform würde Verbraucher entlasten – doch Lobbyinteressen verhindern das bislang.
Von Aribert Peters

(13. Januar 2026) Die Monopolkommission kritisiert im Sondergutachten Energie die einheitliche deutsche Stromgebotszone. Derzeit wird für jede Viertelstunde des Folgetags ein bundesweit einheitlicher Großhandelspreis ermittelt. Erst nach der Preisfindung wird geprüft, ob die daraus resultierenden Stromflüsse überhaupt physikalisch möglich sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Netzbetreiber per Redispatch eingreifen: Kraftwerke im Norden drosseln, andere im Süden hochfahren. Aus sauberem Windkraftstrom wird oft CO2-belasteter Strom. Die dadurch entstehenden Milliardenkosten landen über die Netzentgelte bei den Verbrauchern.

Da der einheitliche Preis keine realen Netzengpässe widerspiegelt, entstehen Fehlanreize und ein wachsender Bedarf an Redispatch. Energieökonomen, die europäische Regulierungsbehörde ACER und die Monopolkommission plädieren deshalb seit 2011 für eine Aufspaltung der Gebotszone, so wie in vielen Ländern bereits geschehen (siehe Karte). Lokale Preisbildung könnte Netzengpässe sichtbar machen und Investitionen effizienter lenken. Laut einer Ariadne-Studie ließen sich Netzausbaukosten von bis zu 90 Milliarden Euro vermeiden.

 ED 04/2025 Gebotszonen: Sinkende Kosten durch Teilung des Strommarkts (S.9) 

Doch starke Interessen verhindern dies. Süddeutsche Länder fürchten höhere Preise; Netzbetreiber profitieren von staatlich garantierten Renditen durch stetigen Netzausbau; Konzerne wie Eon zählen zu den Gewinnern. Entsprechend wurde die einheitliche Preiszone im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Genehmigte Renditen der Netzbetreiber liegen klar über üblichen Kapitalmarktzinsen – die realen Gewinne oft nochmals darüber.

Deutschland steht an einem Scheideweg zwischen Gemeinwohl und Lobbyinteressen. Der Bund der Energieverbraucher fordert der ökonomischen Vernunft folgend eine Aufspaltung des einheitlichen Strommarktgebiets, um den Netzausbaubedarf zu minimieren und Verbraucher von den Kosten des Redispatch bestmöglich zu entlasten.

letzte Änderung: 13.01.2026