Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher e.V. 13. Juli 2026

Neue Wärmepumpenförderung ab heute: Bund der Energieverbraucher stellt kostenlosen Vergleichsrechner online

Rheinbreitbach – Ab dem 21. Juli 2026, gelten neue Förderbedingungen für den Einbau von Wärmepumpen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde grundlegend reformiert: Förderhöchstbeträge sinken, der Klimageschwindigkeitsbonus wird bis 2028 schrittweise abgebaut, und die Förderung wird stärker nach Haushaltseinkommen gestaffelt. Für viele Verbraucher ist es schwer, den Überblick zu behalten.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. stellt ab sofort einen kostenlosen Förderrechner bereit, der die alte Pauschalregelung (bis 20.07.2026, max. 21.000 €) den neuen gestaffelten BEG-Regeln (ab 21.07.2026, max. 22.400 €) direkt gegenüberstellt. Verbraucher können mit wenigen Eingaben – Haushaltseinkommen, Investitionskosten, Anzahl der Kinder und geplantem Installationszeitpunkt – ihren persönlichen Förderanspruch berechnen und sehen auf einen Blick, ob sie unter den neuen Regeln besser oder schlechter gestellt sind.

Der Rechner bildet die vollständige Degression des Klimageschwindigkeitsbonus bis zum vollständigen Auslaufen im Sommer 2028 ab und zeigt die sinkende Kostenobergrenze an allen relevanten Stichtagen.

„Die neue Förderstruktur ist für viele Haushalte schwer durchschaubar. Wer geringes Einkommen hat oder eine Familie mit Kindern, kann unter den neuen Regeln sogar mehr bekommen als bisher. Wer gut verdient, erhält dagegen spürbar weniger. Unser Rechner macht diesen Unterschied transparent – ohne Werbung, ohne Verkaufsabsicht, allein im Interesse der Verbraucher", sagt Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bunds der Energieverbraucher.

Ein paar Beispiele:

  • Ein kinderloser Single-Haushalt mit 55.000 € Einkommen erhält beim Antrag direkt zum Stichtag 21.07.2026 rund **2.120 € weniger** als unter der alten Regelung.
  • Wer bis zum Auslaufen des Klimabonus wartet (Stichtag 01.08.2028), verliert bis zu **6.000 € (−29 %)**, weil Klimabonus und Kostenobergrenze dann am niedrigsten sind.
  • Familien profitieren dagegen deutlich: Ein Haushalt mit 45.000 € Einkommen und zwei Kindern erhält durch den neuen Familienzuschlag **6.280 € mehr (+42 %)** als unter der alten Regelung.
  • Zwei identische Haushalte mit 42.000 € Einkommen – der einzige Unterschied ist ein Kind – landen bei einer Differenz von **5.600 € mehr Förderung** allein wegen des Familienzuschlags.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. begrüßt die neue Regelung, die gerechter ist und stärker die Einkommens- und Familiensituation berücksichtigt. 

Der Rechner ist kostenlos und werbefrei erreichbar unter: www.bdev.de/wprechner

letzte Änderung: 15.07.2026