Konkurrenz am Kamin
Seit Jahresanfang dürfen auch EU-Schornsteinfeger in Deutschland kehren. Clevere deutsche Schornsteinfeger haben diese Marktöffnung genutzt - zum Vorteil der Verbraucher. Die Zeiten des schwarzen Monopols sind also schneller vorbei, als viele Kehrbezirksinhaber gefürchtet hatten.
(07. September 2009) Manche Dinge sind in Deutschland älter als die Bundesrepublik selbst und gelten noch immer. Zum Beispiel das Monopol für Schornsteinfeger: Seit 1935 darf laut Kehrgesetz nur der Bezirksschornsteinfegermeister Kamine kehren und Abgase messen. Damit sind Schornsteinfeger neben Notaren die letzten ihrer Art.
Das hat sich nun geändert: Seit Anfang des Jahres dürfen auf Druck der EU auch zum Beispiel belgische, polnische oder französische Schornsteinfeger die hiesigen Kamine kehren. Basis ist die EU/EWR-Handwerksverordnung (§ 7-9). Absurderweise können sich deutsche Schornsteinfegermeister auf dieses Recht nicht berufen. Sie müssen nach wie vor einen Bezirk haben - zumindest noch bis Ende 2012. Diese Frist soll dem Handwerk einen gleitenden Übergang in einen von Wettbewerb geprägten Markt ermöglichen.
Auf Umwegen zum freien Markt
So lange wollte der Schornsteinfegermeister Wolfgang Frei aus Mengen in Baden-Württemberg nicht warten. Er hat daher einen Umweg gefunden. Er ist bei einer österreichischen Firma angestellt und kehrt seit einigen Monaten Ruß in deutschen Kaminen.
Ein seltsamer Umweg, den mittlerweile bundesweit 100 freie Feger nehmen - zum Vorteil der Verbraucher.
Freie Wahl
Für Hausbesitzer bedeutet das, dass sie fortan den Schornsteinfeger ihres Vertrauens frei wählen können. Und zwar für Arbeiten, die keine Kontrollen beinhalten. In der Hauptsache sind das Arbeiten wie Kehren und Überprüfen von Anlagen. Häufig sind die freien Kollegen ohne Bezirk günstiger, weil sie neu auf dem Markt sind. Vor allem können sie jedoch mit Service punkten: Während der Bezirksschornsteinfeger einfach einen Zettel an die Haustür klebt, vereinbaren die "Freien" Termine. Sie kommen auch an Samstagen oder am frühen Abend. Die Erfüllung solcher Sonderwünsche müsste man dem Monopolfeger teuer zusätzlich bezahlen.
So findet man einen Freien
Auf der Internetseite der freien Schornsteinfeger (www.freie-schornsteinfeger.eu) gibt es eine Deutschlandkarte. Dort kann man sehen, ob ein unabhängiger Schornsteinfeger in der Nähe arbeitet.
Selbst wenn das nicht der Fall ist, sollte man eine Mail an Wolfgang Frei senden und sein Interesse bekunden. Er leitet die Nachricht an den nächstgelegenen freien Schornsteinfeger weiter, der Kontakt mit dem Kunden aufnimmt.
Haben Sie einen freien Schornsteinfeger gefunden, so erteilen sie ihm eine Vollmacht zur Einholung des Feuerstättenbescheids bei dem bisherigen Bezirksschornsteinfeger. Dieser Bescheid ist seit Juni 2009 kostenpflichtig. Ein solcher Feuerstättenbescheid ist für jedes Haus vorgeschrieben. Man kann auch die Vollmacht im Internet herunterladen und direkt per Post oder Fax an Wolfgang Frei übermitteln.
Wolfgang Frei befreit die Verbraucher vom Monopol drei Jahre früher als der Gesetzgeber.
Aus dem Feuerstättenbescheid sind die notwendigen Leistungen ersichtlich. Der freie Schornsteinfeger erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Dieses können Sie mit Ihren bisherigen Gebühren vergleichen. In der Regel beträgt die Ersparnis zehn bis 30 Prozent gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger.
Nun können Sie - falls gewünscht - dem Schornsteinfeger einen Auftrag erteilen. Terminabsprache und Rechnungsstellung erfolgen über den freien Schornsteinfeger. Dieser ist für einen EU/EWR-Schornsteinfegerbetrieb aus dem Ausland tätig.
Übrigens: Alle freien Schornsteinfegerbetriebe, mit denen Frei zusammenarbeitet, sind qualifiziert und ausgebildet nach deutschem Standard. Sie kennen sich mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften aus.
www.freie-schornsteinfeger.eu, Mail: info(at)freie-schornsteinfeger.eu
Das Fernsehen berichtete: http://tinyurl.com/freischornsteinfeger