Vermieterbeteiligung an CO2-Abgabe

Anreiz zu Wärmedämmung: Vermieterbeteiligung an CO2 -Abgabe

Von Dr. Ralf Köpke

(4. Juli 2023)  Seit Anfang des Jahres müssen sich Vermieter an der CO2 -Abgabe beteiligen, wenn ihre Immobilien mit Öl oder Gas beheizt werden. Das Stufenmodell im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt die Verteilung der CO2 -Kosten. Je mehr CO2 ein Gebäude ausstößt, desto mehr muss der Vermieter zahlen. Die Regelung soll Nutzer und Eigentümer zu energieeffizientem Verhalten und Investitionen in klimaschonende Heizsysteme anregen.

Der Deutsche Mieterbund und der Eigentümerverband Haus & Grund kritisieren jedoch die Berechnungsgrundlage, da sie ausschließlich auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Sie berücksichtigt nicht den Zustand von Fenstern oder Fassadendämmung. Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, bezweifelt, dass die CO2 -Kosten ausreichend Anreiz bieten, um in effizientere Heizsysteme oder bessere Dämmung zu investieren. Die genaue Entlastung der Mieter und den Anteil der Vermieter an der CO2 -Abgabe können erst künftige Nebenkosten- und Energiekostenabrechnungen zeigen, möglicherweise erst 2024.

letzte Änderung: 24.07.2023