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Sonnenstrom - Ihr gutes Recht

Netzprüfungsgebühren ungerechtfertigt!
Frage
Ich plane eine eigene PV-Anlage. Die EnBW, mein Netzbetreiber, verlangen für den Anschluss der PV-Anlage einen Planungsauftrag, der mich 1.200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten soll. Ist dieses Vorgehen üblich, beziehungsweise gerechtfertigt? Anton Kloker, Münsingen
Antwort
Im bisherigen EEG heißt es in § 3 Absatz 2, dass Netzdaten und Anlagendaten offen zu legen sind. Daraus haben manche Netzbetreiber abgeleitet, dass sie zwar die Daten offen legen müssen, für eine Berechnung dennoch kassieren dürfen. Das Landgericht Frankfurt/Oder war anderer Ansicht und hat 2001 entschieden, dass die Offenlegung der Grunddaten und auch die Berechnung selbst für den Anlagenbetreiber kostenlos zu erfolgen hat (Aktenzeichen 6 (b) S22/01).
Im neuen EEG wird in § 13 Absatz 1 festgelegt, dass für Anlagen unter 30 Kilowatt zu vermuten ist, dass der bestehende Grundstücksanschluss für die Einspeisung ausreicht. Wenn der Netzbetreiber nachweist, dass der Anschluss zu schwach ist, dann muss er ihn auf eigene Kosten verstärken.
Frage
Wir haben eine PV-Anlage. Das RWE hat mir für die Messung der Einspeisung einen Zähler montiert und verlangt dafür 35 Euro. Was kann man tun?
Antwort
von Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning, Aachen:
Der Einspeiser ist berechtigt, einen eigenen Zähler bei Dritten käuflich zu erwerben oder auch bei einem anderem Unternehmen möglicherweise billiger zu mieten. Der Zähler muss natürlich geeicht sein. Sie müssen den Zähler nicht von dem Netzbetreiber mieten.
In den meisten Fällen ist in der Pauschale, die der Netzbetreiber für die Miete des Zählers geltend macht, auch eine Gebühr für die Durchführung der Abrechnung enthalten. Hier muss man sich entweder über einen neuen Betrag mit dem Netzbetreiber einigen oder das Abrechnungsverfahren selber in die Hand nehmen.
Für die Auszahlung der Einspeisevergütung darf der Netzbetreiber aber keinen Betrag fordern. Das darf er nur, wenn er die Rechnungen erstellt. Anmerken möchte ich jedoch, dass man sich frühzeitig für den eigenen Zähler interessieren sollte. Wenn man erst einmal den Zähler des Netzbetreibers zulässt, entstehen Zusatzkosten für die Demontage und neue Montage des Zählers.
Bei jährlichen Gebühren von 25 Euro bis 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer und für den Fall, dass der Netzbetreiber monatliche Abschläge auszahlt und das Abrechnungsverfahren übernimmt (mit Ausnahme der Nennung des Zählerstandes einmal im Jahr durch den Einspeiser selbst) ist der finanzielle Vorteil eines eigenen Zählers sehr gering, wenngleich er über 20 Jahre nicht zu vernachlässigen ist.


